Jugendlicher quält ein Kaninchen und lässt sich dabei filmen!

Autor: Tom Wannenmacher

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Zu sehen ist ein Junge, der ein Kaninchen misshandelt.

Screenshot des Videos:

image

Unsere Recherche ergab:

Pressebericht der Kreispolizeibehörde Viersen (31.10.2013 | 11:37 Uhr)

Jugendlicher soll Kaninchen gequält haben- Video tauchte im Internet auf- Tatverdächtiger ist ermittelt

Viersen (ots) – Dem Vorwurf, ein Kaninchen gequält zu haben, muss sich ein 15-jähriger Viersener nun im Strafverfahren stellen. Gegen den Jugendlichen wird wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt. Der polizeibekannte Jugendliche befindet sich außerhalb von Viersen und wird pädagogisch betreut.

Seit Mittwoch erhält die Polizei Viersen zahlreiche Hinweise auf ein im Internet kursierendes Video, das die Quälereien zeigt. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen hat der 15-jährige im elterlichen Haus am vergangenen Sonntag ein Kaninchen gequält. Ein 12-jähriger Freund des Jungen, ebenfalls aus Viersen, hat diese Quälereien mit seinem Handy gefilmt und versandt. Eine Erwachsene stellte das auf dem Handy ihres Kindes befindliche Video dann ins Internet.

Dieser Frau droht nun ebenfalls Ärger, sie wird sich wegen Verdachts der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verantworten müssen. Besser und straflos wäre es gewesen, sie wäre mit ihrem Wissen und dem Video direkt zur Polizei gegangen und hätte der Kripo und nicht der Facebookgemeinde die Identifizierung des Tatverdächtigen überlassen. In diesem Zusammenhang warnt die Polizei eindringlich davor, entsprechende Fotos oder Videos anderen zugänglich zu machen oder im Internet bedenkenlos zu teilen oder zu veröffentlichen. Je nach Einzelfall kann man sich dadurch einer strafrechtlichen Verfolgung zum Beispiel gemäß § 201 a Strafgesetzbuch aussetzen. Für diejenigen, die dieses Video gepostet oder geteilt haben, wird die Justiz diesen Vorwurf nach Abschluss der Ermittlungen prüfen.

Mehrere couragierte Zeugen meldeten sich jedoch bei der Kripo und identifizierten den 15-jährigen. Eine couragierte Bekannte der Familie informierte die Polizei und das Veterinäramt. Das Veterinäramt des Kreises hat die Wohnung gestern zusammen mit der Kripo kontrolliert und sorgt sich um die Haustiere der Familie.

Da sich bereits vor dem Bekanntwerden der Ereignisse bei der Polizei aufgebrachte Menschen vor der Wohnung des Vierseners versammelt hatten, brachte die Mutter des Jugendlichen den Jungen außerhalb Viersens in einer pädagogischen Einrichtung unter. Mittäter und Zeugen der Quälereien sind identifiziert und teilweise bereits befragt. Die Ermittlungen dauern an./ah (1791)

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Viersen
Verweis und Quellenangabe:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/65857/2588034/pol-vie-jugendlicher-soll-kaninchen-gequaelt-haben-video-tauchte-im-internet-auf-tatverdaechtiger/rss

 

Strafe auch für Facebook-User möglich

Auszug rp-online.de

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei eindringlich davor, entsprechende Fotos oder Videos öffentlich zugänglich zu machen. Je nach Einzelfall kann man sich dadurch einer strafrechtlichen Verfolgung zum Beispiel gemäß Paragraph 201a des Strafgesetzbuches aussetzen. Darin heißt es: „Wer von einer anderen Person (…) unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Demnach können auch diejenigen, die das Video über Facebook geteilt haben, entsprechend dieses Vorwurfs strafrechtlich verfolgt werden.

Verweis und Quelle:

http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/viersen/nachrichten/mutter-veroeffentlicht-tierquaeler-video-auf-facebook-1.3784945

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