Ist der Rundfunkbeitrag illegal? – Des Deutschen beliebtes Streitthema (Betrachtung)

Autor: Tom Wannenmacher

Seit dem 1. Januar 2013 nennt sich die Gebühreneinzugszentrale,(kurz ehemals GEZ) „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ und geht einher mit der neuen Gebührenregelung, welche sich nun Haushaltspauschale nennt. Immer wieder, so wie auch aktuell, gibt es Stimmen und Klagen, welche das Aus dieses Vertrages fordern und ihn als illegale Zwangsabgabe hinstellen.

Zum Blogartikel „Rundfunkbeitrag ist illegal“, der im Moment im Netz und Facebook die Runde macht, haben wir Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medienrecht Karsten Gulden, LL.M. sowie Daniel Stoll, Ass. Iur. um eine Stellungnahme gebeten, die wir in ihrer Ausführlichkeit in diesem Artikel im unteren Abschnitt wiedergeben.

Am Ende geht es um Gebühren – oder besser gesagt um Gebühren, die man nicht zahlen möchte. Oftmals landen diese Fälle vor Gericht.
Anhand dieser Gerichtsurteile und auch einer juristischen Aussage zu einem aktuellen Blog-Kommentar, möchten wir gerne ein beliebtes Streitthema der Deutschen beleuchten: die Rundfunkgebühren.

Ist der Rundfunkbeitrag illegal?

Das Hausverbot gegen Gebührenbeauftrage

Ein Relikt der Vergangenheit, da es heute keinen Außendienst der Gebührenzentrale mehr gibt. Gebührenbeauftragten finden im neuen, seit 2013 gültigen, Rundfunkstaatsvertrag keine Erwähnung mehr.

Somit sind Warnschilder oder Aufkleber an Briefkästen, welche man vereinzelt sieht und die Gebührenbeauftragten den Zutritt verbieten, im Grunde obsolet.

Wahrscheinlich erntete man auch kaum Sympathien, wenn man seinerzeit preisgab, man arbeite als Rundfunkgebührenbeauftrager (gerne auch GEZ-Fahnder genannt). Diese waren meist Subunternehmer und genossen weder Beamtenstatus noch hoheitliche Befugnisse. Somit war es tatsächlich möglich, einem Rundfunkgebührenbeauftragtem Hausverbot zu erteilen.

Ein geltendes Gerichtsurteil dazu stammt vom Amtsgericht Bremen vom 28. August 2010, in dem wiedergegeben wird, dass ein generelles Hausverbot gegen Gebührenbeauftragte ausgesprochen werden darf. > Quelle des Gerichtsurteils

Ist der Rundfunkbeitrag illegal?

Seit Anfang 2013 ist dem Beitragsservice der Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter gegeben.

Die neue Wohnungspauschale seit 2013 – Die Widerstände

Die Möglichkeiten, öffentliche Rundfunkinhalte zu empfangen, sind natürlich im Laufe der Jahrzehnte stark angestiegen. Daher war es nötig, den Vertrag (welcher sich nur auf Radio- und TV Gerät belief) zu erneuern und klarer zu gliedern.

Dies führte im Ergebnis zu der Haushaltspauschale. Jeder Haushalt ist daher seit 1. Januar 2013 pauschale zu einer Abgabe verpflichtet.

Wer sich dahingehend näher informieren möchte, kann dies auf der offiziellen Seite des Beitragsservices tun: http://www.rundfunkbeitrag.de/

Die Petition

Seit mehreren Monaten geistert eine Petition mit dem Namen „BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Abschaffung der GEZ – Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen“ > ZDDK/Mimikama berichtete!

Diese mag im Kern gut gemeint sein, schießt sich jedoch selbst mit ihren Formfehlern ins Aus. Ein Angriffsziel der Petition ist die Art des Beitrages selbst: der Beitrag gleiche einer Steuer. Steuern können nur vom Staat erhoben werden. Genau über dieses Argument musste auch das Verwaltungsgericht Bremen entscheiden.

Ist der Rundfunkbeitrag illegal?

Dieses Urteil vom 20.12.2013 nimmt natürlich auch der Petition den Wind aus den Segeln.

Dies ist nur eine von vielen Klagen, die in den letzten 24 Monaten eingereicht wurden. Wer gerne mehrere dieser Klagen in Kurzzusammenfassung lesen möchte, dem empfehlen wir folgende Seite.

Aktuell: Artikel „Rundfunkbeitrag ist illegal“

Mit der nachdrücklichen Forderung

WICHTIG!!!
KOPIEREN UND VERBREITEN! FLUTET DAS NETZ MIT DIESER INFO!

zieht sich ein Artikel / Statusbeitrag durch Facebook, der mit einer sehr interessanten Beweisführung auf sich aufmerksam macht. Hierzu haben wir Medienrechtler zu Rate gezogen, die uns eine ausführliche Antwort gegeben haben.

An dieser Stelle danken wir Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medienrecht Karsten Gulden, LL.M. sowie Daniel Stoll, Ass. Iur. für den folgenden Bericht.

Ist der Rundfunkbeitrag rechtmäßig?

Ob Haushaltsabgabe oder GEZ – Der Rundfunkbeitrag ist illegal!

http://blickvonoben.wordpress.com/2014/03/09/rundfunkbeitrag-ist-illegal/

Dieser Post kursiert seit ein paar Tagen im Netz. Die Nutzer werden darin aufgefordert, mit den dort gegebenen Infos das Netz zu überfluten. Aber ist der Rundfunkbeitrag wirklich illegal?

Abkehr von einem jahrelang praktizierten System

Fakt ist, dass seit 2013 jeder Haushalt zur Zahlung des Rundfunkbeitrages verpflichtet ist – egal ob und wie viele Empfangsgeräte dort stehen. Dies bedeutete nichts anderes als die Abkehr von einem jahrzehntelang praktizierten System. Keine GEZ mehr, die unangekündigt vor der Tür steht und die Anzahl der Rundfunkempfangsgeräte zählen will. Alles sollte einfacher und gerechter werden. Erstmals in seiner Geschichte wurde der Rundfunkbeitrag nun zudem gesenkt – und das gleich um sagenhafte 48 Cent! Eigentlich ein Grund zur Freude…

Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

Trotzdem kämpfen viele Bürger und Unternehmen juristisch gegen den Rundfunkbeitrag. Es sollen mittlerweile mehr als 600 Klagen vor den Verwaltungsgerichten anhängig sein. Das Hauptargument gegen den Rundfunkbeitrag ist immer wieder, dass es sich doch eigentlich um eine Steuer handele – aber eine solche Steuer dürfen die Länder gar nicht beschließen. Der Rundfunkbeitrag sei deswegen verfassungswidrig. Der Beitrag wird außerdem mit der Hilfe eines Abgleichs mit den Meldedaten erhoben. Dieser Meldeabgleich wird von Datenschützern stark kritisiert. Ebenso wird von Unternehmen kritisiert, dass diese überdurchschnittlich stark belastet werden. Die Höhe des Rundfunkbeitrags richtet sich nämlich pauschal nach der Anzahl der Betriebsstätten, egal wie viele Mitarbeiter dort beschäftigt sind. Solche juristischen Streitfragen werden in der nächsten Zeit von den zuständigen Gerichten beantwortet werden…

„Propagandafernsehen“

In dem Post werden allerdings ganz andere Argumente angeführt. Zum einen wird von einer Gebührenerhebung für das „Propagandafernsehen“ gesprochen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass ein staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk eine demokratische Errungenschaft ist. Trotz zugegebenermaßen nicht immer bester Qualität bietet der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer noch ein vergleichsweise hochwertiges Programm. Der Vergleich mit dem Nachmittagsprogramm der Privatsender spricht da doch für sich. Die Nachrichtensendungen und Reportagen, die Diskussionsrunden und Politmagazine sind ausgewogen und kritisch – keine Spur von „Propagandafernsehen“.

Vertrag zu Lasten Dritter

Der Verfasser des Posts behauptet, auf Grund der Rechtswidrigkeit sei es nicht möglich gewesen, die „Abzockmethode“ in ein Gesetz zu gießen. Somit bliebe den Halsabschneidern nichts anderes übrig, als einen Vertrag zwischen Staat und einem Service zu schließen. Dieser Vertrag sei ein Vertrag zu Lasten Dritter, nämlich zu Lasten der armen Gebührenzahler. Und dies widerspreche dem Grundsatz der Privatautonomie. Dabei ist lediglich richtig, dass Rechtsgrundlage für die Beitragspflicht tatsächlich ein Vertrag ist – nämlich der Rundfunkbeitragsstaats-Vertrag (RBStV) in der Fassung vom 01.01.2013. Was bedeutet das?

Kein Vertrag im zivilrechtlichen Sinn

Es handelt sich aber nicht um einen Vertrag im zivilrechtlichen Sinne sondern um einen Vertrag zwischen den einzelnen Bundesländern. Hintergrund ist, dass in Deutschland die Bundesländer über eigene Gesetzgebungskompetenzen verfügen (Art. 70 GG), so beispielsweise über die Regelung des Rundfunks. Da Rundfunkwellen aber nicht an Ländergrenzen enden, müssen sich die Bundesländer auf gemeinsame Regelungen einigen. Die Regelungen werden sodann in sog. Staatsverträgen geregelt. Die jeweiligen Landesparlamente übernehmen diesen Staatsvertrag dann durch ein Transformationsgesetz in ein eigenes Landesgesetz. Die Rechtsgrundlage für den Rundfunkbeitrag, der RBStV, ist somit ein ganz normales Gesetz und kein Vertrag zu Lasten Dritter.

Fazit

In dem aktuellen Post findet sich keine juristisch fundierte Argumentation. Der Verfasser wirft mit sachfremden Argumenten nur so um sich. Es gibt sicherlich viele sachliche Argumente für und gegen die Rechtswidrigkeit des Rundfunkbeitrags. Eine breite öffentliche Diskussion darüber findet seit längerer Zeit statt. Über die streit entscheidenden rechtlichen Fragen entscheidet unter anderem der Bayrische Verfassungsgerichtshof bereits am 25. Mai im Rahmen der in Bayern einmaligen Popularklage. Hierbei wird das bayrische Zustimmungsgesetz zum RBStV überprüft. Ob der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist oder nicht? – Über diese Frage wird wohl irgendwann das Bundesverfassungsgericht urteilen. Solange muss man von der Rechtmäßigkeit ausgehen. Alles andere ist Populismus.

Autoren: RA,FA Gulden, Stoll, Ass. iur

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Autor: Andre, mimikama.org sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medienrecht Karsten Gulden, LL.M. und Daniel Stoll, Ass. Iur

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