Illegale und strafbare Statusmeldung

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Autor: Andre Wolf

Völlig fern abseits dessen, was vielleicht geschehen sein mag oder welche wahre Intention hinter dieser Meldung steckt: diese öffentliche Preisgabe von Daten inklusive der schwerwiegenden Beschuldigungen ist nicht erlaubt. Ebenso ist die Nutzung des Bildes mehr als problematisch.

Ferner sollte jeder Facebooknutzer Abstand von einer Verteilung solcher Statusmeldungen nehmen, auch wenn hier möglicherweise ein Scherz hinter stecken mag.

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Problematisch ist hier vor allem die Darstellung einer Person im Zusammenhang mit dem Vorwurf “Dieser Mann ist Pädo!!!” Wer auch immer dort abgebildet ist, so wird sein Persönlichkeitsrecht verletzt.

Anfrage bei der Polizei

Erneut hat Mike Sachs aus unserem Team Kontakt zur Polizei aufgenommen. Dort ist die abgebildete Person bekannt, jedoch stammt diese Suchmeldung NICHT von der Polizei.

Es handelt sich Suchmeldung aus privater Hand! Die Polizei Sachsen hatte folgenden Statusbeitrag auf Facebook am 17. Juni 2016 über private Suchmeldungen veröffentlicht: veröffentlicht:

Wir sagen dazu:

Viele veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln! Juristen warnen davor, denn private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen.

In diesem Bericht möchten wir einige Punkte herausheben sowie auf diverse Seiten verweisen, die dieses Thema eingehender behandeln.

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

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  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

Ein Beispiel: Es hat mit Facebook nichts zu tun. Es ist allgemeine Rechtslage. Und es geht nur um PRIVATE Aufrufe.

Wenn es eine Straftat gegeben hat, und eine Person deswegen gesucht wird, gibt es auch eine offizielle Fahndungsmeldung der Polizei. Diese kann und soll geteilt werden.

Anders bei privaten Meldungen: Ich könnte z.B. einen Aufruf starten:

“Tom hat mein Auto zerkratzt/Meinen Garten verwüstet/Meine Suppe gegessen, etc. und ist seitdem nicht mehr auffindbar. Bitte suchen und teilen. Hinweise bitte an mich.”

Das ist für niemanden nachprüfbar, würde aber mit Sicherheit ausgiebig geteilt werden.

Damit würde er sich strafbar machen, wenn Tom dann zur Polizei geht, und sagst, dass Rüdiger von ZDDK behauptet hat, dass er diese Straftaten begangen hätt.

Das wäre in Deutschland Verleumdung nach § 187 StGB, weil ich es wissentlich getan habe, und ich würde dafür im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt werden können.

Alle Teiler der Meldung haben es unwissentlich getan, daher ist es da wahrscheinlich “nur” noch üble Nachrede nach § 186 StGB, was aber im Extremfall auch noch eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

Thema: HEXENJAGD 2.0

Moderne Hexenjagd auf Facebook ist ein ernst zu nehmendes Thema. Es ist immer einfach seinen Unmut zu äußern, Menschen zu bedrohen so lang man gemütlich vor seinem Bildschirm sitzt.

Das solches Verhalten ernsthafte Konsequenzen (schon allein für das Verbreiten solcher Hetze) haben kann ist leider viel zu wenigen bewusst. Nicht umsonst gibt es Gesetze die Verdächtige schützen, Selbstjustiz verbieten, Rufmord und Verleumdung verhindern sollen. Nicht ohne Grund schützen Gesetze unsere Privatsphäre und verbieten die ungefragt Weitergabe von personenbezogenen Daten oder die unerlaubte Nutzung von Fotos.

Wer sich an einer modernen Hexenjagd beteiligt macht sich also ebenfalls strafbar.

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