Hassbotschaften im Netz sollen schärfer bestraft werden

Autor: Tom Wannenmacher

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und das sollen auch jene erfahren, die im Netz Hassbotschaften verbreiten oder mittels private Nachricht Personen drohen.

Am Donnerstag, 17. März 2016 treffen sich die Justizminister der Länder im Bundesjustizministerium.

Es ist “Aufgabe der Justiz, Hass und Extremismus wirksam entgegen zu treten”, sagt Bundesjustizminister Heiko Maas.

Die Bundesregierung will konsequent Hassbotschaften im Netz verfolgen.

Internetuser sollen nicht das Gefühl haben, dass sie im Internet bedenkenlos schreiben dürfen. Dass viele Handlungen straffrei bleiben, liegt auch an der Staatsanwaltschaft, da sie oft sehr gelassen auf Anzeigen reagieren.

Totenkopf, Bedrohlich, Böse, Leiden, Pirat, Schädel

Keine genauen Ziffer

Auch wenn das Bundesamt eine genaue Statistik zu rechtsextremen Straftaten führt, könne man noch keine genauen Zahlen nennen, wie viele über das Internet begangene Beleidigungen oder Bedrohungen, Volksverhetzung oder rassistische Parolen angezeigt, verfolgt und tatsächlich aufgeklärt wurden.

Die größte Ablehnung im Netz erleben immer noch die Politiker. Viele von ihnen haben mittlerweile schon eigene Ordner für Anzeigen, die sie aufgrund von Hassbotschaften im Netz erstellt haben.

Claudia Roth erlebt es tagtäglich

Für Claudia Roth ist es schon zur Routine geworden. Sie meldet jede Woche drei oder vier Vorgänge der Berliner Staatsanwaltschaft, sagt sie in einem Interview mit dem WDR. Sie wird als “widerliche Made” bezeichnet. Man solle “sie standrechtlich erschießen oder besser aufhängen” heißt es in einer Nachricht.


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Viele ihrer Anzeigen können nicht aufgeklärt werden, da die Täter laut der Staatsanwaltschaft “nicht ermittelbar” seien. Um hierbei Erfolg zu haben, müssen Twitter und Facebook mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, aber es bestünde “keine Bereitschaft, entsprechende Ermittlungen durchzuführen”.

Trotz des Klarnamens und der Angabe des Wohnortes, sei der “tatsächliche Verfasser” laut Staatsanwaltschaft Berlin nicht zu ermitteln.

An der Grenze der strafrechtlichen Relevanz

„Wenn die Tötung eines Menschen straffrei wäre, gäbe es nur eine Person, welche ich mit Vergnügen ins Jenseits befördern würde“, heißt es in einer E-Mail.

Doch das sei an der Grenze der strafrechtlichen Relevanz. Dies sei in erster Linie der “Ausdruck einer persönlichen Frustration und nicht wirklich ernst gemeint”.

Warum hält sich Facebook hier raus?

Aus Angst davor, dass viele Nutzer Ihren Account bei Facebook löschen bzw. vor einer Flut von Anfragen zur Übermittlung von Nutzerdaten durch Strafverfolgungsbehörden weltweit.

Aber oftmals ist eine Anfrage der Strafverfolgungsbehörde bei Facebook nicht relevant.

Viele Nutzer lassen sich auch ohne Facebook identifizieren. In den sozialen Netzwerken findet sich selbst bei anonymen Personen ein Foto und dafür wäre die Staatsanwaltschaft nicht auf Facebook angewiesen.

Das Foto in den sozialen Netzwerken würde man mit den Passbildern aus dem Einwohnermeldeamt vergleichen und das führe oft zu Erfolg, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft München. Jenen Personen würde die Staatsanwaltschaft aufgrund von Ermittlungen das Tatwerkzeug einziehen.

In dem Fall spricht man hier von einem Computer, Notebook oder iPhone. Die Einziehung täte ihnen mehr weh als eine Geldstrafe.

Quelle: WDR.de

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