Sind Hartz IV-Sanktionen mit sofortiger Wirkung verfassungswidrig?

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Autor: Tom Wannenmacher

“Hartz IV-Sanktionen mit sofortiger Wirkung verfassungswidrig! Eilmeldung vom BVerfG.” Diese Schlagzeile verwundert viele Nutzer!

Im Moment macht ein Statusbeitrag auf Facebook die Runde, zu dem wir über unsere Facebook-Gruppe diverse Anfragen erhielten!  Im Artikel selbst bekommt man folgendes zu lesen: “Karlsruhe, 10.06.2017. Für eine große Sensation sorgte heute eine Urteilsverkündung beim Bundesverfassungsgericht: Nachdem bislang Verfassungsklagen beim BVerfG gegen Sanktionen im Bezug von SGB II-Leistungen immer wieder scheiterten, ertönte am gestrigen Tage das Sensations-Urteil von den Verfassungsrichtern:  Bei einer erneuten Verfassungsklage gegen die SGBII-Sanktionen, die beim BVerfG am 15. Januar 2017 eingereicht wurde, kamen die Verfassungsrichter bei der gestrigen Urteilsverkündung zu dem Schluss, dass die Sanktionen insbesondere gegen den 12. Artikel im Grundgesetz (Art 12 GG) gravierend korrelieren würden…..” usw. usw.

Es handelt sich um diesen Artikel von “Nachrichten.de.com”

image

Stimmt der Inhalt des Artikels auf “Nachrichten.de.com”?

NEIN! Denn wenn man die Quelle bewertet, dann kann man erkennen, dass die genannte Domäne zu 24aktuelles.com gehört!

Und wieder einmal 24aktuelles .com! Es handelt sich abermals um einen erfundenen Artikel. Der gesamte Inhalt ist erstunken und erlogen.

24aktuelles.com?

Ja 24aktuelles.com. Diese Webseite kennen wir nun auch schon mind. 1 Jahr wenn nicht noch länger! Bei der genannten Seite handelt es sich um eine Internetseite, die zur Unterhaltung dient. Die falschen News werden von Internetnutzer verfasst. Dies kann man auch direkt auf deren Webseite lesen:

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Begründung: 24aktuelles.com – ist eine Internetseite die zur Unterhaltung dient, die falschen News werden von unseren Usern verfasst. Alle Nachrichten dieser Seite sind frei erfunden und fiktiv, es ist alles nur Spaß! Keine der Fake News sollte ernst genommen werden oder als seriöse Informationsquelle benutzt werden.

An dieser Stelle dürfen wir auf unseren Bericht: “Volkshobby 24 aktuelles” verweisen, in welchem wir über die genannte Seite Aufklärung betreiben.

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