Zu weit gegangen?

Wieder einmal bekommen wir reichlich Anfragen zu einem auf „24aktuelles“ erschienenen Artikel, nach dem der Hartz IV Regelsatz um 300€ angehoben werden soll. Da wollen wir jetzt gar nicht mehr großartig drauf eingehen und gleich klarstellen, dass dem nicht so ist. DER REGELSATZ WIRD NICHT UM 300€ ANGEHOBEN. Bei „24aktuelles“ handelt es sich um eine Seite, die Falschmeldungen verbreitet. Wie sie selbst sagt, zur allgemeinen Unterhaltung.

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Es handelt sich also um eine FALSCHMELDUNG!

Der Artikel selbst wurde auf der Webseite 24aktuelles veröffentlicht und 24aktuelles.com ist eine Internetseite, die zur “Unterhaltung” dient. Die falschen News werden von Internet-Nutzern verfasst und alle Nachrichten der genannten Seite sind frei erfunden! Der Betreiber selbst animiert dazu, Inhalte nur zum Spaß zu schreiben! Keine der Fake News sollte ernst genommen werden oder als seriöse Informationsquelle benutzt werden.

Die Frage, die sich hier jetzt stellt, ist, ob eine solche Meldung noch unter Spaß zu verbuchen ist.

Natürlich steht auf jeder Seite von „24aktuelles“ ganz unten der Hinweis „Ist nur Spaß“ (sinngemäßes Zitat) aber die Vielzahl der Anfragen zeigt uns, dass zu viele Menschen durch derlei Meldungen verunsichert werden und falsche Hoffnungen bekommen. Am Ende steht dann nicht die Falschmeldung am Pranger, sondern die Politik. Zu viele Falschmeldungen werden immer noch mit den Worten „ja aber es hätte sein können“ oder „zuzutrauen ist denen das aber“ kommentiert.

Was uns als Mimikama beruhigt, ist, dass immer mehr Nutzer beginnen derlei Meldungen zu hinterfragen. Was uns als Privatleute stutzig macht, ist, dass es dennoch auf unseren Timelines als Zitat auftauchen kann. Wer von unseren Listen liest unsere Artikel nicht?

Ist der Artikel so noch „machbar“?

Wir finden er ist zumindest hart an der Grenze, oder einfacher ausgedrückt: Kann man machen – muss man aber nicht.


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


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