“Habt Verständnis, wenn ein Motorradfahrer im Stau weiterrollen muss”

Autor: Andre Wolf

Verständnis kann man aufbringen, das ist weniger ein Problem. Gegenseitige Rücksichtnahme sollte im Verkehr auch das A & O sein.

Bei dieser Bitte, welche in Bildform in unregelmäßigen Abständen schon seit längerer Zeit geteilt wird, gibt es jedoch ganz klar Probleme mit der Gesetzeslage in Deutschland (Betonung liegt auf Deutschland).

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So lautet es in der Bitte:

Liebe Autofahrer!

BITTE habt dafür Verständnis wenn ein Motorradfahrer im Stau weiterrollen muss und lasst ihn durch.Damit zeigt ihr wahre Größe! Wenn er steht hat er Asphalttemperaturen von über 50°C unter den Füßen, die pralle Sonne auf Helm und Kleidung sowie einen bis über 130°C heißen Motor in Kniehöhe unter sich. Deshalb wurde es in den Niederlanden ausdrücklich erlaubt mit Warnblinklicht Staus zu durchfahren. Danke! (Ihr dürft gerne teilen)

Auch wenn die Bitte noch so freundlich gestellt ist und die Argumente verständlich sind, müssen wir auf die Problematik hinweisen:

Das Hindurchschlängeln ist verboten


Zumindest in Deutschland, hier ist der Gesetzestext eindeutig ( §5 Abs.1 StVO ). Praktisch gesehen stellt vor der StVO dass Hindurchschlängeln im Stau ein unzulässiges Überholen von Rechts dar, als welches es auch geahndet werden kann. Ferner wird auch der seitliche Mindestabstand beim Überholen leicht unterschritten.

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Die Möglichkeit, nun ganz links zu überholen, um dem unzulässigen Rechtsüberholen zu entgehen, wird von Verkehrsexperten abgewiesen. Auch wenn diese Variante legal ist, so bleibt zu wenig Platz für den Überholvorgang und es ist daher wesentlich riskanter, auf der linken Spur links zu überholen.

Auch die Standspur ist, falls nicht anders ausgeschildert, nicht der richtige Weg zum Vorankommen im Stau

Ein Blick in andere Länder

zeigt, dass es dort andere Gesetze gibt. In Österreich sieht die Situation wieder ganz anders aus. Hier ist es, unter gewissen Umständen gestattet, in einem Stau vorzufahren. Ein interessanter Text zu dem, was legal und was illegal zu dem Thema in Österreich ist, findet sich auf der österreichischen Seite Bikerwelt.

In der Schweiz gilt es im übrigen wie in Deutschland: das Vorfahren/Schlängeln in Staus auf der Autobahn ist verboten.

Autor: Andre, mimikama.org

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