GEZ – komme ich da nun wirklich raus? Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio unter der Lupe betrachtet.

Autor: Tom Wannenmacher

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Zunächst mal sei folgendes gesagt: Es ist natürlich klar, dass es die GEZ – also die Gebühreneinzugszentrale – in der Form nicht mehr gibt.

Aber der geänderte Name in „Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio“ ist im Endeffekt nur ein neues Ballkleid einer in Deutschland eher als lästig empfundenen Attraktion. Im Laufe des Artikels werde ich dennoch den Namen GEZ verwenden.

Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio unter der Lupe betrachtet.

Wie ist das nun mit der GEZ?

Im Laufe dieses Artikels beleuchten wir die wichtigsten Dinge. Also insbesondere Dinge, die uns Internetuser (zumeist auf Facebook) zugesandt habt. Wir beleuchten die Stellung der GEZ und wie diese juristisch zu werten ist – und das so, dass jeder es verstehen kann. Auch ohne ein juristisches Studium.

Vorweg: Die GEZ selbst wurde angeschrieben mit der Bitte um Stellungnahme zu diesen Fragen. Eine automatische Antwort verlangte eine lange Wartezeit (etwa 4 Wochen). Diese sind nun um. Sollte sich die GEZ dennoch melden, so wird die Antwort natürlich auch hier nachgereicht!

Um das eine gleich mal klarzustellen:

Hier war ein Bericht zu lesen, dass nun alle Zahlungsverweigerer in den Knast gehen müssen. Das ist natürlich völliger Humbug! Es handelt sich hier um eine gewöhnliche zivilrechtliche Forderung. Dies verrät das schreiben selbst:

image

Hierbei handelt es sich um eine ZWANGSVOLLSTRECKUNGSSACHE!

Es steht nun auch dabei: Es geht hier um eine Erzwingung zur Abgabe einer Vermögensauskunft. D.h. nicht, wie der Artikel suggeriert, dass wenn man nicht zahlt, die GEZ einfach daher geht und jeden einsperrt.

Es bedeutet einfach nur: Die GEZ bedient sich des normalen zivilrechtlichen Weges um das Geld einzufordern. Eine Vermögenauskunft betrifft nur solche, die nicht zahlen können.

Hier gibt man an, was man für Vermögen hat. Und dabei wird auf pfändbares Vermögen hin geprüft. Wenn man also etwas gegen die Pfändbarkeit von Gegenständen und Vermögenswerten (wie z.B. die Lebensversicherung) hat, so ist nicht die GEZ dafür verantwortlich sondern die derzeitigen gesetzlichen Regelungen der Pfändung.

Die GEZ nimmt hier nur die Wege in Anspruch, die einem Gläubiger offen stehen. Und mal davon ab: Bei der Summe, die dummerweise nicht geschwärzt wurde, sieht man einen offenen Betrag i.H.v. 615,16 Euro. Zählt man die monatliche Rate i.H.v. ca. 18 Euro, dann hätte dieser jemand 34 Monate nicht zahlen dürfen.

Abzüglich vielleicht noch Mahnkosten und weiter anfallende Kosten – ist man auf jeden Fall bei mehr als 23 Monaten. Das sind dann also eher alte Schulden. Es ist sehr fraglich, ob die geschuldete Summe überhaupt mit dem neuen Betrag etwas zu tun hat.

Denn: So schnell kommt es nicht zu einem Zwangsvollstreckungsauftrag. Zumal ein Haftbefehl eines Gerichtsvollziehers nicht nach dem ersten erfolglosen Versuch der Kontaktaufnahme zu Stande kommt. Es ist zwar nur eine Vermutung. Allerdings ist zu beachten:

Die Zwangsvollstreckungen erfordern folgende Schritte:

  1. Ein Schuldner muss mit der Zahlung in Verzug sein
  2. Diese Schuld muss angemahnt werden (mit Frist)
  3. Ist die Frist abgelaufen so wird vor einem Amtsgericht versucht ein Titel erwirken zu lassen. Hier ist die Prüfung des Amtsgerichtes nicht so genau wie man sich das vielleicht wünscht. Aber dafür erhält mit dem „gelben“ Brief eine sogenannte Widerspruchsbelehrung. Hier gibt es dann zwei Fälle:
    a. Man reicht keinen Widerspruch ein: Gläubiger (hier: GEZ) erhält einen Titel, der 30 Jahre vollstreckbar ist.
    b. Man reicht Widerspruch ein: Es kommt zu einem zivilrechtlichen Verfahren, an deren Ende entschieden wird, ob die Forderung rechtens ist – oder eben nicht.
  4. Ist die Forderung rechtens, so kann man diesen Titel, den man erhält, vollstrecken lassen. Dies wird durch einen Vollstreckungsbeamten (hier Gerichtsvollzieher) ausgeführt. Meldet man sich bei dem Gerichtsvollzieher nicht, so ist er verpflichtet die eidesstattliche Versicherung einzuholen.

Weigert man sich nun dagegen, diese Versicherung abzugeben, so beantragt ein Gerichtsvollzieher den Haftbefehl.

Dieser wird damit begründet, dass diese Versicherung nicht abgegeben wurde. Gibt man diese Versicherung ab, so erhält man SOFORT die Freiheit wieder.

Und nicht jeder Gerichtsvollzieher führt einen Gläubiger sofort der JVA zu. Wie hier auch geschehen: Der Gerichtsvollzieher ist bereits im Besitz eines Haftbefehls und gibt dem Schuldner nochmals die Chance die Versicherung abzugeben.

Fazit dazu:

Der Bericht erhält eine Menge Halbwahrheiten und Halbwissen und wird dazu benutzt gegen die GEZ zu hetzen. Die GEZ selbst geht den normalen zivilrechtlichen Weg, der in der Form legitim ist. Zumal bezweifelt werden darf, dass es sich um Forderungen aus dem neuen Beitrag handelt.

Nun kann man sich fragen: Moment, wenn die GEZ den zivilrechtlichen Weg geht… Dann ist das ja doch ein in §14 BGB normiertes Unternehmen. Oder nicht?

WEITER ZU SEITE 2: Bei der GEZ soll es sich um ein gem. §14 BGB normiertes Unternehmen handeln.

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