Gehen jetzt die Kündigungen bei der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg los?

Autor: Tom Wannenmacher

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“Jetzt geht es also auch mit Kündigungen los! Es kann jeden treffen!” So beginnt ein Statusbeitrag auf Facebook und wurde mit diesem Brief als Bild auf Facebook veröffentlicht!

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Klar ist, dass hier wieder einmal Öl ins Feuer gegossen wurde, da es um das Thema Flüchtlinge geht. Aber stimmt das alles so? Werden hier Mieter gekündigt?

Wir haben hier mit der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH, von der der Brief stammte, Kontakt aufgenommen und dürfen an dieser Stelle folgende Presseinformation veröffentlichen.

Außerordentliche Kündigung der Wobau-Gästewohnungen vom 29.09.2015

Gästewohnungen sind mit Ferienwohnungen vergleichbar. Sie werden zur Unterbringung von Familienangehörigen bei Feiern, von Urlaubern und zum Teil auch von Firmen zur vorübergehenden Unterbringung von Arbeitnehmern genutzt.

Gleichzeitig dienen sie dem Wohnungsunternehmen selbst als Unterkünfte für eigene Mieter in Havariefällen.

Die Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg stellt seit vielen Jahren Gästewohnungen zur Anmietung bereit. Sie sind mit normalen Wohnungen nicht vergleichbar, weil sowohl die Nutzung an sich, als auch juristische und steuerliche Grundlagen andere sind.

Aufgrund der aktuellen Notlage haben wir uns kurzfristig bereit erklärt, den größten Teil dieser Wohnungen der Landeshauptstadt zur Verfügung zu stellen.

Daher wurden die für zukünftige Nutzungszeiträume abgeschlossenen Verträge für die Gästewohnungen seitens der Wobau gekündigt. Laut Nutzungsvertrag war die Wobau berechtigt bei dem Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

Dieser Grund war durch die Dringlichkeit der Bedarfsmeldung gegeben. In ihren Schreiben an die Nutzer bat die Wobau um Verständnis für die besonderen Umstände.

Das Unternehmen bietet allen Betroffenen Gespräche an. Mit der Kontaktaufnahme zu den ehemaligen Vertragspartnern hat die Wobau bereits begonnen. Die Wobau erklärt ausdrücklich, dass ausschließlich Gästewohnungen und keine Wohnungen mit normalem Mietvertrag betroffen sind.

Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH

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