Merkel und das Geheimabkommen: Ist Deutschland noch immer durch die USA besetzt?

Autor: Kathrin Helmreich

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Uns erreichten einige Anfragen zu einem Video, das den Ausschnitt einer politischen Debatte zeigt, in der Frau Merkel von einem Geheimabkommen spricht.

Die Facebookseite “Politik und Zeitgeschehen” veröffentlichte ein Video, in dem Kanzlerin Merkel eine Frage beantwortet, die schon länger in den sozialen Netzwerken diskutiert wird.
Demnach soll Deutschland bis heute kein souveräner Staat sein. Deutschland wäre noch immer ein Besatzungsland, da es keinen Friedensvertrag gäbe und der Fragesteller möchte von Frau Merkel wissen, wie die Regierung nach 70 Jahren dieses Dilemma lösen möchte.
Dazu gibt es immer wieder eingeblendete Kommentare des Videoerstellers.
So sieht das Video aus, das die Internetnutzer momentan beschäftigt:
image
Quelle: Facebook / Screenshot Mimikama

Alter Hase

Wie gesagt, diese Behauptungen sind nicht neu. Wir hatten in den letzten Jahren immer wieder mit diesen oder ähnlichen Aussagen zu tun.
Und wie es die Natur des Internets nun mal so will, kommen manche Themen wieder und wieder und wieder …
So bleiben entweder immer noch Fragen offen, bzw. werden immer wieder Argumente gefunden, die diese Theorien augenscheinlich belegen.

Dieser Artikel ist etwas länger als die durchschnittlichen ZDDK-Artikel!

Worum geht es also?

Es wird immer wieder steif und fest behauptet, dass die Bundesrepublik Deutschland, entgegen belegbarer Quellen, immer noch ein besetztes Land ist, sich im Krieg befindet und laut der Charta der Vereinten Nationen als Feindstaat angesehen wird – was auch schon ein Widerspruch in der gesamten Argumentationskette ist, – wie wir noch darlegen werden.
[vc_message message_box_color=“green“ icon_fontawesome=“fa fa-check“]Zunächst einmal ist es korrekt, dass die viel zitierten Artikel 53 und 107, die sogenannten Feindstaatklauseln, besagen dass Deutschland ein Feindstaat ist.[/mk_info]
Besagen diese Artikel das wirklich? Ja und nein.

  • Nein, weil Deutschland an sich namentlich nicht erwähnt wird.
  • Ja, weil es sich auf die Staaten, die im Zweiten Weltkrieg gekämpft haben, bezieht.

Halt Stopp! Das waren doch auch die USA, Frankreich, Großbritannien und die damalige UDSSR, Japan, Italien usw. …
Verwirrt? Dann listen wir der Einfachheit halber die besagten Artikel hier einmal auf.

Artikel 53
(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
(2) Der Ausdruck „Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.
Artikel 107
Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Wenn man auf das Datum des Dokumentes schaut, ist es nicht verwunderlich, dass Deutschland als Feindstaat gebrandmarkt wird.
Die Charta der Vereinten Nationen wurde am 26. Juni 1945 unterzeichnet.
Die Vorbereitungen dazu datieren aber sogar aus einer Zeit im Jahre 1944, also mitten in der heißesten Phase des zweiten Weltkriegs.
Zu dieser Zeit war es durchaus verständlich, dass Deutschland als Feindstaat angesehen wurde.

Wurde? Oder wird? Ja, was denn nun?

Fakt ist, dass die oben angeführten Artikel noch in der gültigen Fassung der Charta der Vereinten Nationen zu finden sind.
Fakt ist aber auch, dass diese Artikel obsolet sind und keine Anwendung mehr finden.
Dass solche Artikel nicht so schnell entfernt oder geändert werden, ist nach all dem Schrecken und Leid, den der Zweite Weltkrieg mit sich gebracht hat, durchaus verständlich.
Zudem ist eine Vertragsänderung auf einer solchen Ebene eine sehr komplizierte Angelegenheit und nicht mal eben getätigt.
So lässt man diese lieber bestehen, wendet sie aber nicht mehr an. Ausserdem haben die Vereinten Nationen im Moment (und in den vergangenen Jahren auch) andere Sorgen, als sich um diese Artikel zu kümmern.
Für Deutschland macht es keinen Unterschied, da es innerhalb der Staatengemeinschaft anerkannt ist und als verlässlicher Partner geschätzt wird.
Ok, ok. Aber wir sind trotzdem kein souveräner Staat und wir sind immer noch im Krieg, höre ich schon die Stimmen derer rufen, die das anzweifeln.
Doch, Deutschland ist ein souveräner Staat, nein wir befinden uns nicht mehr im Krieg.
Wenn Deutschland sich noch im Krieg befinden würde, hätten die alliierten Siegermächte nicht:

Daraus zitiert:

Artikel 1
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags werden die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik (in diesem Vertrag und in den Zusatzverträgen auch als „Drei Mächte“ bezeichnet) das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission sowie die Dienststellen der Landeskommissare in der Bundesrepublik auflösen.
(2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.

Ja aber, die haben doch noch Truppen stationiert, also waren wir weiterhin ein besetzter Staat.
Nein, waren wir nicht. Denn die drei Mächte, die diesen Vertrag unterschrieben haben, haben lediglich der Situation entsprechend gehandelt, da die Bundesrepublik Deutschland im Falle eines Angriffes schutzlos gewesen wäre, weil sie noch über keine Armee zur Verteidigung verfügte.
Daher wurden im besagten Vertrag auch die Rechte und Pflichten der drei Staaten geregelt.

Artikel 2
Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluss eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung. Die von den Drei Mächten beibehaltenen Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Stationierung von Streitkräften in Deutschland und der Schutz der Sicherheit dieser Streitkräfte bestimmen sich nach den Artikeln 4 und 5 dieses Vertrags.
Artikel 4
(1) Bis zum Inkrafttreten der Abmachungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag behalten die Drei Mächte weiterhin ihre bisher ausgeübten oder innegehabten Rechte in Bezug auf die Stationierung von Streitkräften in der Bundesrepublik. Die Aufgabe dieser Streitkräfte wird die Verteidigung der freien Welt sein, zu der die Bundesrepublik und Berlin gehören. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 5 Absatz (2) dieses Vertrags bestimmen sich die Rechte und Pflichten dieser Streitkräfte nach dem Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden als „Truppenvertrag“ bezeichnet), auf den in Artikel 8 Absatz (1) dieses Vertrags Bezug genommen ist.
(2) Die von den Drei Mächten bisher ausgeübten oder innegehabten und weiterhin beizubehaltenden Rechte in Bezug auf die Stationierung von Streitkräften in Deutschland werden von den Bestimmungen dieses Artikels nicht berührt, soweit sie für die Ausübung der im ersten Satz des Artikels 2 dieses Vertrags genannten Rechte erforderlich sind. Die Bundesrepublik ist damit einverstanden, dass vom Inkrafttreten der Abmachungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag an Streitkräfte der gleichen Nationalität und Effektivstärke wie zur Zeit dieses Inkrafttretens in der Bundesrepublik stationiert werden dürfen. Im Hinblick auf die in Artikel 1 Absatz (2) dieses Vertrags umschriebene Rechtsstellung der Bundesrepublik und im Hinblick darauf, dass die Drei Mächte gewillt sind, ihre Rechte betreffend die Stationierung von Streitkräften in der Bundesrepublik, soweit diese betroffen ist, nur in vollem Einvernehmen mit der Bundesrepublik auszuüben, wird diese Frage in einem besonderen Vertrag geregelt.
Artikel 5
(1) Für die in der Bundesrepublik stationierten Streitkräfte gelten bis zum Inkrafttreten der Abmachungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag die folgenden Bestimmungen:
a) Die Drei Mächte werden die Bundesregierung in allen die Stationierung dieser Streitkräfte betreffenden Fragen konsultieren, soweit es die militärische Lage erlaubt. Die Bundesrepublik wird nach Maßgabe dieses Vertrags und der Zusatzverträge im Rahmen ihres Grundgesetzes mitwirken, um diesen Streitkräften ihre Aufgabe zu erleichtern.
b) Die Drei Mächte werden nur nach vorheriger Einwilligung der Bundesrepublik Truppen eines Staates, der zurzeit keine Kontingente stellt, als Teil ihrer Streitkräfte im Bundesgebiet stationieren. Jedoch dürfen solche Kontingente im Falle eines Angriffs oder unmittelbar drohenden Angriffs ohne Einwilligung der Bundesrepublik in das Bundesgebiet gebracht werden, dürfen dagegen nach Beseitigung der Gefahr nur mit Einwilligung der Bundesrepublik dort verbleiben.
(2) Die von den Drei Mächten bisher innegehabten oder ausgeübten Rechte in Bezug auf den Schutz der Sicherheit von in der Bundesrepublik stationierten Streitkräften, die zeitweilig von den Drei Mächten beibehalten werden, erlöschen, sobald die zuständigen deutschen Behörden entsprechende Vollmachten durch die deutsche Gesetzgebung erhalten haben und dadurch in Stand gesetzt sind, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit dieser Streitkräfte zu treffen, einschließlich der Fähigkeit, einer ernstlichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu begegnen. Soweit diese Rechte weiterhin ausgeübt werden können, werden sie nur nach Konsultation mit der Bundesregierung ausgeübt werden, soweit die militärische Lage eine solche Konsultation nicht ausschließt, und wenn die Bundesregierung darin übereinstimmt, dass die Umstände die Ausübung derartiger Rechte erfordern. Im Übrigen bestimmt sich der Schutz der Sicherheit dieser Streitkräfte nach den Vorschriften des Truppenvertrags oder den Vorschriften des Vertrags, welcher den Truppenvertrag ersetzt, und nach deutschem Recht, soweit nicht in einem anwendbaren Vertrag etwas anderes bestimmt ist.

Wenn man ein wenig recherchiert, dann wird man feststellen, dass die Bundeswehr erst 1955 gegründet wurde. Im gleichen Jahr tritt Deutschland auch der Nato bei.

Hier sollte man sich einige Fragen stellen:

Beruft man einen Feindesstaat in sein Verteidigungsbündnis mit ein? Wohl kaum.
Des Weiteren verfügt die Bundesrepublik über alle Merkmale, über die ein Souveräner Staat verfügen muss. Dies kann man aus der von Georg Jellinek aufgestellten, sogenannten „3 Elemente Theorie“, die international anerkannt wird, herleiten. Zugegeben: Es gibt Staatsrechtler, die der Meinung sind, dass dies nicht ausreicht. Aber auch dazu gleich noch mehr. Diese Theorie besagt erst einmal, dass ein Staat 3 Elemente haben muss, um als Staat gelten zu können.

  1. Das Staatsgebiet (festgelegt durch die folgenden Verträge: den 2+4 Vertrag, den Moskauer Vertrag, den Warschauer Vertrag).
  2. Das Volk, also jeder von uns.
  3. Die Staatsgewalt, hier unterteilt in: Executive, Judikative und Legislative.

Damit wäre die Bundesrepublik Deutschland ein Staat, da sie alle diese Voraussetzungen erfüllt. Zudem wird die Bundesrepublik aber noch von anderen Staaten anerkannt. Dies lässt sich ganz einfach auch daraus herleiten, dass man einen Staat anerkennen muss, wenn man geschäftliche Beziehungen mit ihm unterhält (Import/Export, Verträge über Steuerangelegenheiten etc.).
Dass die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat ist, sieht man auch sehr gut an folgendem Beispiel:
Dem Ersuchen um militärische Hilfe von Deutschland durch die USA im Jahre 2001/2002 wurde durch den damaligen Kanzler Schröder nicht stattgegeben.

  1. Man ersucht nicht um Hilfe bei einem Feind.
  2. Wenn die Bundesrepublik Deutschland kein souveräner Staat wäre, hätten die USA es Deutschland befehlen können. Ende.
  3. Ist Afghanistan ein gutes Beispiel dafür, dass Bundesrepublik Deutschland und Europa souverän sind. Die Bundesrepublik könnte keine Überlegungen anstrengen, ihre Soldaten aus Afghanistan abzuziehen, wenn ein Staat der EU oder auch die USA uns beherrschen würden.
  4. Formal gesehen bestehen zwischen den Ländern der EU völkerrechtliche Verträge.
  5. Ohne einen Souverän oder als souveräner Staat anerkannt zu werden würde die EU ohne BRD existieren. Dazu haben wir ein Vetorecht.

Also entweder sind wir deswegen souverän oder alle Staaten erkennen die Bundesrepublik Deutschland an – was sie alleine dadurch zu einem souveränen und völkerrechtlich anerkannten Staat macht.
Des Weiteren lohnt sich auch ein Blick auf die Warschauer und Moskauer Verträge. Dort wird in den Eingangserläuterungen auffallend oft vom Frieden gesprochen, in dem die jeweiligen Staaten seit 1945 leben.

Der Grundlagenvertrag von 1972 und der UN-Beitritt

Im Grunde sagen all diese Theorien über die Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland aus, dass wir als Bürger an der Nase herumgeführt werden.
Im Jahr 1972 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und die DDR den sogenannten Grundlagenvertrag, der die Beziehung beider deutscher Staaten regelte. 1973 schließlich wurde dieser ratifiziert und trat damit in Kraft. Im Anschluss an diesen Vertragsschluss traten beide deutsche Staaten der UN bei. Spätestens jetzt hätten wir ein Problem gehabt: In der UN sitzen momentan 193 Staaten, die die Bundesrepublik alle anerkennen. Wenn die Bundesrepublik wirklich so ein Lügenkonstrukt wäre, dann müsste – wer auch immer dahintersteckt – sprichwörtlich die komplette restliche Welt auch lügen. Das wäre schon eine ziemliche Leistung. Und mal ernsthaft: Das ist einfach nicht möglich.
Also: Wenn bisher noch nicht klar war, ob die Bundesrepublik Deutschland ein eigenständiger Staat ist, dann wäre jetzt wohl damit alles geregelt. Immer noch nicht? Gut, es gibt ja noch den 2+4 Vertrag:

Der 2+4 Vertrag

Der so oft zitierte 2+4 Vertrag, amtlich auch „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ genannt, regelt die Angelegenheiten der Bundesrepublik in Hinblick auf die Wiedervereinigung mit der DDR und demnach auch den Abzug der Sowjetischen Truppen. Hier ist eine Fotografie aller Seiten des schmucken Originals zu finden.
Zitat hieraus:

Artikel 7
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Also auch hier noch einmal VOLLE SOUVERÄNITÄT schwarz auf weiß. Spätestens jetzt sind wir also souverän.
Und doch gehen auch hier die Meinungen sehr weit auseinander:

Ist der 2+4 Vertrag einem Friedensvertrag gleichzusetzen oder nicht?

Der 2+4 Vertrag stellt nach herrschender Meinung („herrschende Meinung“ im juristischen Sinn, also die vorherrschende Meinung unter den mit diesem Problem befassten Juristen) durchaus einen Friedensvertrag dar. Die BRD wollte auch gar keinen „echten“ Friedensvertrag haben, da dieser mit allen Staaten (an die 50), mit denen man sich im Krieg befand, hätte ausgehandelt werden müssen – mal ganz von der dann aufkommenden Frage eventueller Reparationen abgesehen. Gerade im Hinblick darauf, dass im 2+4 Vertrag sämtliches geregelt wurde, was es zu einem vereinten Deutschland zu regeln galt. Auch wenn einige meinen, dass die DDR damals annektiert wurde, so ist dies irrelevant, wenn es um die Beurteilung der Souveränität unseres Staates geht.
Zudem könnte man noch von der EU sprechen. Die EU stellt einen friedlichen Zusammenschluss europäischer Staaten dar, die sich in vielen Bereichen, gerade der Gesetzgebung, annähern wollen und dies auch tun. Zudem war auch schon oft die Rede davon, dass die EU ein großer Staat werden solle. Klingt abstrus? Die USA hat dies vorgemacht. Es kann also klappen. Aber das wäre Zukunftsmusik.
[vc_message message_box_color=“green“ icon_fontawesome=“fa fa-check“]Wir sind also doch ein souveräner, friedlicher Staat.[/mk_info]

Gerichte und Urteile

Auffallend ist, dass die sogenannten „Reichsbürger“ vehement bestreiten, dass all dies wirklich so ist und erstaunlicherweise auch versuchen, es vor Gericht anzufechten. Einer Gerichtsbarkeit, die sie anzweifeln. Ein besseres Beispiel für ein Oxymoron lässt sich doch kaum finden: Ein Widerspruch in sich.
Hier nur mal 4 Beispiele aus vielen ähnlich gelagerten Urteilen, die zeigen, wie weit diese Verbohrtheit geht:
In diesem Urteil  begehrt ein Bürger, der die Staatlichkeit der BRD anzweifelt, die „Feststellung, dass die erkennenden Richter deutsche Staatsangehörige seien und den Eid nach dem SHAEF-Militärgesetz Nr. 2 abgelegt hätten“. Dazu weitere Argumente aus dem Gesetz, das er selbst eigentlich ablehnen müsste. Wer das Urteil genauer lesen möchte, hier bitte.
Ferner ein Urteil zu einem Mann, der die Gerichte sehr oft beschäftigt. Erst ernennt er sich zum König, dann begehrt er die Führung einer eigenen Krankenkasse und dann gibt er seinen Führerschein ab, da er der Meinung ist, diesen nicht zu brauchen. Alles das vor einer Gerichtsbarkeit erstreiten zu wollen, die man ablehnt, ergibt aber dann wohl kaum einen Sinn. Nachzulesen hier.
Auch wird gern die Souveränität der BRD bestritten, weil mal wieder Steuern bezahlt werden sollen. Und auch hier versucht man dies wieder vor einem angeblich nicht legitimierten Gericht zu erkämpfen. Hier begehrt ein Mann die Aufhebung der Steuerbescheide.
Zu guter Letzt noch eines aus tausenden von Beispielen.
Interessant ist hier vor allem ein weiteres „Argument“ bzgl. der Handlungsunfähigkeit diesen Staates. Denn es wird behauptet, die Organe und Behörden der Bundesrepublik Deutschland seien handlungsunfähig. Das Grundgesetz (GG) sei nach den Forderungen der Alliierten niemals ratifiziert worden. Durch die Aufhebung des Art. 23 GG im Zuge der Wiedervereinigung sei das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erloschen.

Ähm, wie bitte?

Allem Anschein nach hat dieser Mann nicht begriffen, was der 2+4 Vertrag regelt. Genau dieser regelt eben DOCH das Hoheitsgebiet der BRD. Der aktuelle Artikel 23 GG befasst sich mit Europa. Gemeint ist hier durchaus die a.F. („alte Fassung“). Diese lautete:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Hier werden die Länder aufgezählt, die unter den Bund der alten Bundesrepublik Deutschland fallen. Natürlich fehlen hier die neuen Bundesländer, da diese zu der Zeit noch zur DDR gehörten. Der Grund für diesen Passus findet sich ganz einfach darin, dass schon bei Teilung in BRD und DDR ein baldiger Wieder-Zusammenschluss angestrebt wurde. Dies kann auch aus dem Satz „In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“ (vgl. Art. 23 a.F. GG) ersehen werden.

Grundgesetz und Verfassung

Ein weiteres Argument, das fast immer angebracht wird, ist die fehlende Verfassung. Die Bundesrepublik hat ja „nur“ das GG, das keine Verfassung darstelle. Und auch dann noch der Artikel 146 GG, in dem es heißt:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das Gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Allerdings müsste es hierfür eine Verfassung geben, die neu aufgesetzt wurde. Dies ist nicht der Fall. Das Grundgesetz – und da sollte es keine zwei Meinungen geben – stellt nun einmal die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland dar. Was hier genau stört, ist uns absolut unklar. Dieses Grundgesetz ist ordnungsgemäß zustande gekommen und wurde von den Siegermächten lediglich „abgesegnet“. Gern wird hier auch ein Zitat von Willy Brandt eingesetzt, der sagte:

„Dieses Grundgesetz haben uns die Amerikaner, um es vorsichtig zu sagen, anempfohlen. Man könnte auch sagen, auferlegt.“ Allerdings ist das ein wenig irrelevant. Das Grundgesetz ist ordnungsgemäß zustande gekommen und mal ehrlich: Wer hat was gegen das GG? Es beschert uns Frieden und sichert uns so unglaublich viele Rechte, für die wir bis vor das BVerfG ziehen können – und wenn diese  FFALSCH ENtscheiden ,steht das EuGH auch bereit. Aber wo wir bei Willy Brandt sind: „Wir dürfen von der Demokratie keine Wunder erwarten oder gar verlangen. Sie bleibt mit Schwächen und Unvollkommenheit behaftet, und es wird immer auch Streit geben.“

Auch gern genannt wird Art. 120 GG. Hier geht es um die Besatzungskosten, die von Deutschland getragen werden müssen. Allerdings nur die, die aus den Folgen des 2. Weltkrieges resultieren. Heute findet der Artikel jedoch keine Anwendung mehr – ist also obsolet, er entfaltet keine Wirkung mehr. Man könnte ihn durchaus streichen – und darüber dürfte gern diskutiert werden. Aber ob es ihn nun gibt oder nicht: Es macht keinen Unterschied, da er eben nicht mehr angewendet wird.

Noch Fragen? Also eigentlich sollten da keine Fragen mehr sein.

Ferner wird argumentiert, dass das Grundgesetz dadurch keine Aufzählung mehr hat, welcher Bereich da nun hineinfällt. Dies ist aber auch in der Präambel zu finden. Und es ist doch klar: Das GG gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Das dazugehörige Gebiet wurde u.a. mit dem 2+4 Vertrag festgelegt.
Außerdem wird gern argumentiert, dass das GG nicht durch das Volk geändert wurde und demnach ungültig sei. Die Änderungen seien von einem US-amerikanischen Außenminister gefordert und durchgedrückt worden.
Dies ist ein weiterer Mythos. Er besagt, dass Artikel 23 des Grundgesetzes am 17.07.1990 von US-Außenminister James Baker aufgehoben wurde. Damit entfiele die Definition des Geltungsbereichs des Grundgesetzes, weshalb es automatisch nichtig geworden wäre. Und deshalb sei die Bundesrepublik Deutschland de jure aufgelöst worden. Da es die Bundesrepublik nicht gäbe, würden natürlich auch keine (BRD-)Richter ernannt werden können. Dieses Zitat ist aus einem Forum, das sich (mal wieder) mit der Frage eines Menschen, der auf diesen – und man kann es nicht anders nennen – BLÖDSINN hereingefallen ist, befasst. Die komplette Diskussion ist durchaus lesenswert. Bei Interesse hier . Das GG kann durch eine 2/3 Mehrheit im Bundestag geändert werden. Und dies ist 1990 geschehen.

Nebenbei: Ich (Marcel) bin seit Jahren auf diesem Forum unterwegs. Mir sind schon vor Facebook derartige Geschichten untergekommen. Leider verbreitet sich sowas durch Facebook noch schneller und man kann an dieser Stelle nur bitten: Glaubt diesen Unsinn NICHT! Wer es wirklich wissen möchte, der möge doch einfach mal eine Universität besuchen, an der das Fach Staatsorganisationsrecht gelehrt wird. Hier wird man mit Argumenten gefüttert – die nachzulesen, nachvollzogen und bewiesen werden können und nicht jeglicher Logik und Wahrheit entbehren!

[vc_message message_box_color=“grey“ icon_fontawesome=“fa fa-info“]Aber diese „Meinung“ herrscht schon länger. Sie wird immer mal wieder verbreitet.[/mk_info]
Allen, die sich immer noch nicht überzeugen lassen möchten, dass die Bundesrepublik Deutschland ein in Frieden lebender, souveräner Staat ist, sei dieser Artikel „Staatengründung für Anfänger und Fortgeschrittene“ ans Herz gelegt. http://www.juraforum.de/forum/t/grundgesetz-und-staatliche-gerichte.484227/

Nun wenden wir uns mal dem geschäftlichen Teil des Ganzen zu:

Viele behaupten ja, dass Deutschland kein Staat im eigentlichen Sinne sei, sondern eine Firma und wir dementsprechend nur Angestellte. Deshalb würde auch die Bezeichnung „Personalausweis“ verwendet.
*hüstel* … dann schauen wir uns die Sache einmal von verschiedenen Gesichtspunkten aus an:
Ein Punkt der Behauptung ist, wir seien kein Staat, sondern eine Firma (bevorzugt eine GmbH).
Nun aber mal langsam: eine Firma ist noch lange kein Unternehmen.
Schauen wir uns dazu den folgenden Paragraphen an:

§ 17
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

Gut, das wäre nun geklärt. Die Firma (Name des Unternehmens) wäre demnach Bundesrepublik Deutschland.
Naja, über die Originalität dieses Firmennamen lässt sich zugegebenermaßen streiten.
Aber nun schauen wir uns im weiteren Verlauf einige Punkte an, die für ein Unternehmen wichtig sind.

Da wäre die Rechtsform:

Es gibt die AG, GmbH, OHG, GBR, KG, KGaA, GmbH &Co KG und derer noch mehr.
Fakt ist, dass es das Ziel eines jeden Unternehmens ist, Geld zu verdienen. Davon kann bei der Firma „Bundesrepublik“ in den letzten Jahrzenten keine Rede von sein. Im Gegenteil, bei der jährlichen Neuverschuldung und steigendem Schuldenstand müsste dieses Unternehmen eigentlich schon lange insolvent und demzufolge liquidiert worden sein.
Aktuell steigt die Schuldenlast pro Sekunde um 1.556,- €
Um nicht zu sehr zu verwirren, greifen wir hier nur zwei der vielen Geschäftsformen auf: die AG und die vielzitierte GmbH.
Eine Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen, das seine Anteile an Aktionäre verkauft; durch diesen Verkauf wird Kapital generiert.
Die Anleger, also die sogenannten Aktionäre, wollen für das zur Verfügung gestellte Kapital eine Dividende haben, also einen Teil des Gewinnes, der zur Ausschüttung an die Aktionäre vorgesehen ist. Die Höhe wird durch den Vorstand vorgeschlagen und von der Hauptversammlung in einfacher Mehrheit beschlossen.
Nun, die sogenannten Steuererleichterungen oder -geschenke könnte man durchaus als Dividende sehen.

Ist die Bundesrepublik nun doch ein Unternehmen?

Keine GmbH, sondern eine AG?
Wir hätten alles Nötige dazu: Den Vorstand (Regierung), den Aufsichtsrat (Bundesrat) und die Hauptversammlung (Bundestag)… allein es fehlt nur das Wichtigste, der Gewinn: Kein Gewinn, keine Dividende. Pleite. Bude zu, Ausverkauf.
Ok, dann doch eine GmbH?
Nein, denn es gibt keinen klaren Geschäftsbereich, in dem die BRD GmbH tätig wäre. Betreibt sie Import, Export? Finanzdienstleistungen? Ausbildungsbetrieb? Waffenhandel? Fragen über Fragen.
Aber spätestens der folgende Punkt lässt die GmbH-Theorie grandios scheitern: Die horrende Überschuldung. Eine GmbH ist nur in Höhe des Stammkapitals handlungsfähig. Ist diese überschuldet, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Dieser liegt für die BRD nicht vor, also auch hier: Nix ist mit GmbH.
Zudem ist es das Ziel, von den Mitarbeitern Geld durch ihre Anstellung zu bekommen. Deswegen verstehen wir gar nicht, wieso man uns beim Finanzamt immer so doof anschaut, wenn wir da hingehen und sagen, sie sollten uns unser Gehalt zahlen, anstatt es in Form von Steuern von uns zu fordern.
Mal im Ernst. Nur weil die Bundesregierung eine GmbH (Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH kurz: Deutsche Finanzagentur) gegründet hat, um einige Rechtsgeschäfte abschließen zu können, ist das ganze Staatskonstrukt nicht ad Absurdum geführt worden.
Die vorstehend genannte Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH hat klar umrissene Vorgaben, was sie für den Staat zu leisten hat.
Viele schreien bei diesem Thema auch immer auf, wieso hat der Bundestag eine eigene Steuernummer? Nun, der Bundestag ist eine sogenannte „juristische Person“ und hat auch einige Geschäftsbereiche wie z.B. die Kantine, die betrieben wird, und die dem normalen Steuerrecht unterliegt.
Wir bezweifeln, dass z.B. der Lieferant für die Frühstücksbrötchen in der Kantine oder der Wartungsdienst für die Bundestagsdrucker zum/zur Kanzler/in geht und sagt „Hallo, wie immer geliefert 500 Brötchen, macht XY €“, oder „Es wurden 7 Toner getauscht, das kostet XY €“. Dies, und viele weitere finanzielle Abläufe, die dem Betrieb dienen, werden über eben diese Finanzagentur geregelt.
Zudem könnte die Kantine oder die Verwaltung des Bundestages keine Vorsteuer geltend machen, wenn sie nicht über eine Steueridentifikationsnummer verfügen würden.

Kleiner Exkurs ins Steuerrecht

Die von allen geliebte Mehrwertsteuer ist für Unternehmer ein durchlaufender Posten, das heißt, der Unternehmer zahlt die jeweils fällige Mehrwertsteuer bei einer Warenbestellung (z.B. Brötchen) an den Lieferanten, legt diese aber auf den Kunden um.
Nun könnten einige sagen: Die Regierung zahlt Steuern?
Gut, die vielleicht nicht, aber die Kantine, bzw. das Unternehmen, das diese betreibt. Es ist nämlich nicht anzunehmen, dass die Abgeordneten sich selbst im Wechsel hinstellen und die Brötchen schmieren …
Nun, der obige Punkt war ja noch einfach. Problematischer wird es allerdings, wenn z.B. ein Unternehmen mehr an Mehrwertsteuer zahlt, als es einnimmt bzw. auf den Kunden umlegen kann.
Als Beispiel:
Es werden neue Maschinen gekauft, die anfallende Mehrwertsteuer kann dann als sogenannte Vorsteuer abgezogen werden und reduziert so die zu zahlende Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt.
Da der Bundestag an sich nicht steuerpflichtig ist, würden einige meinen, dass er keine Steueridentifikationsnummer benötigen würde.
Richtig, nicht der Bundestag, aber die Verwaltung des Bundestages. Die Büros, die im Hintergrund arbeiten, die Kantine aus dem obigen Beispiel usw. benötigen zwecks der Zuordnung der abzuführenden Steuern diese Steueridentifikationsnummern.

Ergebnis:

Die Analyse der Rechtslage und der entsprechenden Verträge zeigt, dass die Argumente der sogenannten Reichsbürger nur auf den ersten Blick valide sind. Um diesen Glauben schenken zu können, muss man gewisse andere Fakten oder Vertragswerke ganz oder teilweise ausblenden, da sonst das Logikgebilde, auf dem diese Theorien beruhen, zusammenfällt.
Die Logik, die die Vertreter dieser Theorien an den Tag legen, wenn sie damit vor Gerichte ziehen wollen, die ihrer Meinung nach keine rechtliche Grundlage haben, spricht auch für sich.
Und auch der geschäftliche Aspekt kann so nicht hinhauen, wie die BRD-Behauptungen es uns glauben lassen wollen. Nicht nur die Frage, in welchem Land denn die BRD GmbH eine juristische Person sein soll, wenn die BRD ja nicht existiert, zeigt schon, dass dies so nicht stimmen kann, sondern auch die Analyse der Bilanz- und Steuersituation sprechen eine deutliche Sprache.
Man kann mit der Politik in der BRD durchaus nicht zufrieden sein, aber dennoch ändert das nichts an der Tatsache, dass diese nun mal ein souveräner Staat ist.
Weitere Quellen- und Verweise:

Autor: Marcel
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