Dortmund – „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,…“
So steht es im neu gestalteten §201a des Strafgesetzbuches. Am Dienstag (27.6.) stellten Beamte des Polizeipräsidiums Dortmund eine Digitalkamera sicher. Es lag der Anfangsverdacht der oben genannten Strafrechtsnorm vor.
Was war passiert?
Gegen Mittag erhielten die Beamten zusammen mit der Feuerwehr einen Einsatz in die Dortmunder Innenstadt. Der Anlass war hochsensibel. Eine Person wollte sich das Leben nehmen und dazu von seinem Balkon springen. Während Polizei und Feuerwehr alles dafür taten, um diese Person von ihrem Vorhaben abzubringen, machte eine Nachbarin Detailaufnahmen von der betroffenen Person. Die Polizisten stellten daraufhin die Digitalkamera sicher und fertigten eine Strafanzeige gegen die Frau.
Höhenretter der Feuerwehr konnten die Person in Sicherheit bringen. Sie befindet sich jetzt in ärztlicher Behandlung.
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