Falscher Microsoft-Support von Fahnder in Indien festgenommen

Autor: Tom Wannenmacher

Erfolg! Indische Internetbetrüger, die tausende deutschsprachige Nutzer abzockten wurden von Fahnder aus Osnabrück und Hannover sowie mit indischen Kollegen verhaftet!

Erst am 3.9.2016, also vor wenigen Tagen, haben wir über einen aktuellen Fall zu diesem Thema hier berichtet. (Anrufe von falschen Microsoft-Mitarbeitern. Ein aktueller Fall)

Nun hat die Staatsanwaltschaft Niedersachen folgendes verlautbart!

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück und das Landeskriminalamt in Hannover ermitteln seit geraumer Zeit gegen eine Gruppe von Online-Betrügern, die offenbar von Indien aus operieren.

Die Täter erklären in englischer Sprache, dass der Computer des Nutzers mit einem Virus infiziert sei, die Lizenz abgelaufen sei oder der Computer sonstige Probleme aufweise, und sie bieten die Reparatur des Rechners, die Erneuerung der Lizenz bzw. den Kauf eines Sicherheitsprogrammes an.

Dabei werden bestimmte Daten des Computers von den Anrufern mitgeteilt, sodass das Opfer glaubt, sein PC sei tat-sächlich infiziert.

Die Täter veranlassen den Angerufenen sodann, ein Fernsteuerungsprogramm herunterzuladen, das den Zugriff auf den Rechner ermöglicht.

Nach der angeblich vorgenommenen Reparatur, der angeblichen Erneuerung der Lizenz bzw. dem angeblichen Aufspielen eines Sicherheitsprogrammes verlangen die Täter einen relativ geringen Geldbetrag per Online-Überweisung.

Sobald der Angerufene seine Finanzdaten in eine Maske eingegeben hat, erhöhen die Täter den Geldbetrag unbemerkt.

Die Opfer werden aufgefordert, vor der Reparatur Beträge zwischen 180-250 € durch Angabe der Kreditkartennummer oder Überweisung per Western Union zu zahlen. In einer Vielzahl von Fällen ist es zu derartigen Zahlungen bekommen.

Tatsächlich war der Computer aber in keinem Fall infiziert oder eine Lizenz abgelaufen.

Weigert sich der Angerufene, überhaupt oder so viel Geld zu bezahlen, löschen die Täter zahlreiche Daten auf dem Rechner. In Einzelfällen wird der Rechner auch mit einem Kennwort gesperrt.

Die Gruppe ist mit dieser Betrugsmasche, den sogenannten Microsoft-Technical-Support Calls, weltweit tätig.

In Niedersachsen konnten bisher 779 Geschädigte er-mittelt werden. Im gesamten Bundesgebiet sind mindestens 7647 Personen geschädigt. Dabei handelt es sich allerdings nur um das sogenannte Hellfeld, dass nach Auffassung der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes wahrscheinlich hier sehr klein ist. Es wird also im Dunkelfeld eine Vielzahl weiterer Opfer geben.

Nachdem klar war, dass die Täter von Callcentern in Indien heraus agieren, fand im Mai 2016 aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Osnabrück eine Durchsuchung in Kalkutta in Indien statt. An dieser Durchsuchung nahmen neben einem Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Osnabrück aus der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität drei weitere sehr erfahrene Beamte des Landeskriminalamtes Hannover aus den Bereichen Ermittlung,

Rechtshilfe und Technik teil. Die Kooperation mit den Polizeibeamten in Indien war sehr erfolgreich. Die Cybercrime Sondereinheit der Polizei in Kalkutta bzw. der Cybercrime Staatsan-walt in Kalkutta haben uns im Wege der internationalen Rechtshilfe intensiv und kompetent unterstützt. In einem der bei laufendem Betrieb durchsuchten Call Center wurden 250 Arbeitsplätze festgestellt, von denen aus die betrügerischen Anrufe er-folgt sein sollen.

Nach Einschätzung der Ermittler erfolgten die betrügerischen Anrufe von allen Arbeitsplätzen aus. Die einzelnen Callcenter wurden außer Betrieb gesetzt, sämtliche Rechner wurden sichergestellt. Dies wirkte sich auf die Fallzahlen spürbar aus: Unmittelbar nach der Durchsuchung gingen die Strafanzeigen sehr merklich zurück, und sie sind seitdem nicht signifikant angestiegen. Nach Einschätzung der Ermittler waren die Callcenter eine wichtige Operationsbasis für die betrügerischen Anrufe.


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7 Beschuldigte befinden sich in Indien in Haft. Davon sind 2 Personen Vermieter der Callcenter, die anderen 5 sind deren Betreiber.

Die Staatsanwaltschaft in Kalkutta hat ein sogenanntes Spiegelverfahren eröffnet und aufgrund der Erkenntnisse der deutschen Behörden vor einem indischen Gericht gegen die Täter Anklage erhoben.

Quelle: Staatsanwaltschaft Niedersachsen

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