Facebook: “Vorsicht leute das ist ein pädophiler.” (sic!)

Autor: Tom Wannenmacher

Im Moment werden wir mit Anfragen zugeschüttet wo es um einen Statusbeitrag geht, den eine Nutzerin erstellt hat. Sie warnt andere Nutzer vor einem Mann, der Ihren Sohn angeblich angeschrieben hätte und das dieser nun Sex über den Chat oder per Telefon haben wolle.

Nutzer wollen nun von uns wissen, ob der Statusbeitrag echt wäre und ob man diesen bedenkenlos teilen könne!

Um diesen Beitrag geht es:

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Anmerkung ZDDK: Wir haben das Gesicht des Herren hier bewusst verpixelt.

Was uns verwundert, ist folgende angebliche Aussagen eines Polizisten:

Hab ich getan der poliziest meinte ich solls ruhig teilen. Da die nicht viel machen können. Da fb. In amerika liegt und nicht mit der deutscjen polizei arbeiten muss.! Also thimo hau rein und teile es.!!! (sic!)

Wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Polizist dies befürwortet, dass man dieses Foto als Privatperson teilen soll, denn dies stellt nun einen “PRIVATEN FAHNDUNGSAUFRUF” dar und dieser ist STRAFBAR!

Nun zu den Anfragen der User!

1) Ist dieser Statusbeitrag echt?
Das können wir NICHT sagen. Außer diesen einen Statusbeitrag gibt es keinen Hinweis (Polizei, Medien…) die diese Behauptung bestätigen. Wir haben die Nutzerin bereits über die Nachrichtenfunktion auf Facebook kontaktiert. Leider wird unsere Nachricht im Ordner “Sonstiges” landen und sie wird es gar nicht oder nur sehr spät mitbekommen, dass wir eine Anfrage an sie gesendet haben.

2) Kann man diesen Statusbeitrag bedenkenlos teilen?
NEIN! Dies ist ein Privater Fahndungsaufruf und so etwas ist strafbar.

Warum?

Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler. Viele veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln (Betrifft die “Teiler”)!
“Juristen warnen davor, denn private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen.

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.  Zu ihnen gehören vor allem die Staatsanwaltschaften und die Polizeien (in Deutschland die Landespolizeien, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt), aber auch die Zollverwaltung sowie im Bereich des Abgabenrechts die Finanzverwaltung mit ihren Steuerfahndungsdienststellen.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

INFO: Wir werden diesen Bericht ggf. ergänzen wenn wir weitere Informationen…

a)  von der Nutzerin erhalten
b) von unserem Anwalt erhalten, denn wir denn genannten Statusbeitrag ebenfalls weitergeleitet haben.
c) wenn das LKA uns ebenfalls eine Info dazu sendet.

Update 11.6.2014 / 15:00 Uhr

Das sagt GGR-Rechtsanwälte zu diesem Thema / zu diesem Statusbeitrag:

Mimikama hat uns auf einen privaten Fahndungsaufruf bzw. Warnmeldung vor einem angeblichen Pädophilen hingewiesen.

Die Facebook Nutzer werden hierin aufgefordert, den Beitrag zu teilen. Solche Aufrufe kommen leider immer wieder vor und sind sehr mit Vorsicht zu genießen.

Es stellt sich immer wieder die Frage, darf man einen solchen Post teilen?

Zunächst könnte man meinen, sofern es sich nicht um einen Fake handelt, die Dame hat alles richtig gemacht. Mobilisier die Massen und hetz den Stier durch die Gassen. Gerechte Strafe für so einen Perversen.

Durch das Verbreiten und Teilen eines solchen „Hetz“-Posts kann man sich strafbar machen, bspw. Verleumdung, etc.. Für die Verfolgung von Straftaten sind ausschließlich die Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaften zuständig.

Die Aussage, dass die Polizei der Dame angeraten hat, das Bild zu mit dem Hinweis, dass es sich bei der abgebildeten Person um einen Pädophilen handelt, ist unglaubwürdig. Sollte die Aussage tatsächlich so getroffen worden sein, ist sie falsch und nur die Meinung eines vereinzelten Polizisten.

Es ist auch nicht richtig, dass man nicht gegen Facebook vorgehen kann. Daneben sollte man sich immer bewusst sein, dass bisher bis auf die Aussage der Dame überhaupt kein Nachweis vorliegt, dass es sich bei der Person tatsächlich um einen Pädophilen handelt.

Was ist, wenn es sich nur um ein harmloses Partybild, Joke-Bild o.ä. handelt, welches für eine Fakemeldung missbraucht wurde. Keiner von den Nutzern, die den Beitrag im guten Glauben teilen wollen, können es wissen. Mit dem teilen dieses Posts können ernsthafte Persönlichkeitsrechtsverletzungen verbunden sein. Was passieren kann, wenn man eine falsche Person einer Straftat bezichtigt, hat der Facebook-Lynch-Skandal von Emden gezeigt.

Wir können immer wieder nur sagen, Finger weg von solchen „Hetz-Posts“, wir sind keine Hilfssheriffs.

Lese Tipp:  Aufrufe zur „Lynchjustiz“ gegen 17-JährigenPolizei warnt vor „Wild-West-Methoden“ im Netz

IRGENDWAS LÄUFT HIER FALSCH?

Die Erstellerin selbst, hat sich bei unserem Kommentaren gemeldet.

Im unteren Kommentar spricht sie darüber, dass es IHR SOHN sei und im oberen Kommentar wirkt es so, als spricht sie von einer anderen Dame / Mutter?

Da soll sich einer auskennen!

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