Eine Facebook-Seite postet “öffentliche” Kinderfotos!

Autor: Jens | ZDDK | MIMIKAMA

Die Persönlichkeitsrechte unserer Kinder: wir bekommen wieder Hinweise und Anfragen zu der Seite „Little Miss & Mister“. Wir können da nur immer wieder darauf  hinweisen, es geht um die Persönlichkeitsrechte der Kinder, diese gilt es zu schützen.

Die sozialen Netzwerke zeigen sich immer wieder als ein Ort, auf denen Persönlichkeitsrechte, welche im Grunde ein hohes Gut sind, mit Füßen getreten werden. Gleichzeitig ziehen sich die Betreiber immer wieder aus der Verantwortung oder sehen in klaren Verstößen keine Probleme.

Die vorliegende Geschichte muss nun ein wenig erläutert werden, da sie recht facettenreich ist. Anlass war ein Streit, ob die Bilder von Kindern mit öffentlichem Status auf Facebook durch fremde Personen geteilt werden dürfen. Diese “Schockmethode” ist recht umstritten, wird jedoch häufiger genutzt und ist in zunächst NUR dieser Instanz auf Facebook erlaubt. Aber die Geschichte geht etwas weiter.

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“Achtung diese Seite geht Gruppen und Profile durch und postet die öffentlichen Kinder Fotos weiter ohne das wissen der Eltern!”

Anfangs ging es um die beschriebene Methode, so wie sie die  Facebookseite “Little Miss & Mister” praktiziert. Die Facebookseite “Little Miss & Mister” “teilt” Fotos von Kindern, sofern diese den Status “Öffentlich” tragen.

Hinweis: Es findet kein Reupload, keine Veränderung und auch keine abwertende Kommentierung seitens des Seitenbetreibers statt. Es werden auch weder Urheberrechte, noch Persönlichkeitsrechte durch diese Seite gebrochen.

Die Methode, welche “Little Miss & Mister” nutzt, ist in diesem Sinne legal! Technisch und auch juristisch gesehen TEILEN die Seitenbetreiber Kinderbilder, welche von den Eltern/Großeltern auf Facebook geladen wurden und den Status ÖFFENTLICH tragen.

Die Methodik erinnert sehr stark an die Vorgehensweise, die auch der recht bekannte “Henriettes Kinderbasar” nutzte [1] [2].

MIMIKAMA
(Beispielbild)

Bisher “nur” geteilt

Es geht hier in diesem Fall jedoch um eine junge Frau, die zunächst lediglich auf der Seite mitkommentierte. Als die Kommentare der Seitenbesucher gegenüber den Kindern auf den geteilten Bildern ihrer Ansicht nach immer beleidigender wurden (es handelt sich häufig um anonyme Fakprofile), geriet sie mit sie in den Kommentaren somit in Streitigkeiten, was dementsprechend auch zu Erheiterung der Seitenbesucher beitrug, denn man sollte niemals vergessen, dass die Besucher und Seitenbetreiber immer wieder gerne die Konfrontation mit den Eltern oder auch Gegnern suchen. Dieser Streit führte nun dazu, dass eine weitere Partei den Vorgang auf die Spitze getrieben hat.

Unbekannte haben nun ihr Profil “seziert” und haben aus den vorhandenen öffentlichen Angaben zum einen den Namen eines Freundes aus ihrer Liste gewählt, zum anderen zwei Fotos aus ihrem Profil missbräuchlich genutzt. Mit diesen drei Elementen wurde nun eine Schmähseite eröffnet, die nun den Namen ihres Freundes, aber auch ein Bild von ihm als Profilbild trägt und ein Foto von der ihr selbst als Titelbild.

Grenze überschritten

Was bisher noch in einem gewissen legalen Umfang stattfand, hat nun einen neuen Bereich betreten: das ist nun tatsächlich ein Urheberrechtsverstoß. Der Reupload und das Bearbeiten von Bildern Fremder ohne deren Einwilligung ist verboten. Ferner hat diese Facebookseite neben den Bildern auch den Wohnort der abgebildeten Person veröffentlicht.In diesem Falle hat die Geschädigte zunächst die vorhandenen Funktionen von Facebook genutzt, die aber wenig zielführend sind, da es keine explizite Funktion für einen so gelagerten Fall gibt.

Dementsprechend war die Antwort von Facebook schon fast fahrlässig logisch: es verstößt nicht gegen die Gemeinschaftsstandards.

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Logisch – natürlich. Inhaltlich kann das Foto ja nicht dagegen verstoßen, aber darum geht es auch nicht. Es geht um die unerlaubte Nutzung, umd den klaren Urheberrechtsverstoß und gleichzeitig auch noch den Persönlichkeitsrechtsverstoß, der hier mit der Nutzung des Bildes, bzw. der Bilder einhergeht.

Vornehme Zurückhaltung

Das Problem liegt hier an Facebooks Meldesystem selbst, denn wenn man nun das Bild aufgrund eines Urheberrechtsverstoßes melden will, zieht sich Facebook am Ende selbst aus der Affäre: es wird nicht zu Überprüfung angenommen und der Nutzer muss den Streit mit dem Verursacher klären. So lautet der Meldepunkt:

Ich glaube, dass es sich um eine unautorisierte Nutzung meines geistigen Eigentums handelt
Beispiele: Verstöße gegen das Urheberrecht oder die Marke

Auf diesen Punkt gibt Facebook eine recht schwache und letztendlich komplizierte Lösung:

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Man findet kein Button vor, mit dem man das Bild zur Überprüfung einsenden kann. Die Lösungen, den entsprechenden Urheberrechtsverstoß zu blockieren sind da eher alberner Natur, den der Verstoß ist ja weiterhin da. Er ist ja nicht verschwunden, nur weil man ihn selbst nicht mehr sieht.

Was bleibt, ist ein komplizierter Weg über verschiedene Verweise.

Ein Formular

Facebook hat den Weg zum Melden eines Urheberrechtsverstoßes recht kompliziert gestaltet. Zunächst muss man “Erfahre mehr über das Melden geistigen Eigentums” anklicken. Auf der Folgeseite liest man:

Info zum geistigen Eigentum

Facebook unterstützt Personen und Organisationen dabei, ihre Rechte an geistigem Eigentum zu schützen. Die Erklärung der Rechte und Pflichten von Facebook verbietet das Posten von Inhalten, die gegen geistige Eigentumsrechte anderer Personen, einschließlich Urheber- und Markenrechte, verstoßen.

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist das gesetzliche Recht, das Original-Urheberwerke (z. B. Bücher, Musik, Filme und Kunst) schützt.

Im Allgemeinen schützt das Urheberrecht das Eigentum am Originalwerk, z. B. Wörtern oder Bildern. Urheberrechte schützen keine Fakten und Ideen, können aber die ursprünglichen Wörter oder Bilder, die diese Ideen verkörpern, schützen. Auch Dinge wie Namen, Titel und Slogans fallen nicht unter den Schutz des Urheberrechts. Diese können jedoch durch ein weiteres gesetzliches Recht, das Markenrecht, geschützt werden.

Erfahre mehr über das Melden von Urheberrechtsverletzungen.

Hier muss man nun den Link unter “Melden von Markenrechtsverletzungen” anklicken. Wieder öffnet sich eine Folgeseite. Dort erfährt man die nächste Erklärung:

Urheberrecht

Informationen zum Urheberrecht

Die häufig gestellten Fragen in diesem Abschnitt geben dir Informationen zum Urheberrecht, z. B. wie du deine eigenen urheberrechtlich geschützten Werke schützen kannst, wie du Urheberrechtsverletzungen gegen andere Personen vermeidest, wenn du Beiträge auf Facebook postest, und wie Facebook mit Meldungen von Urheberrechtsverletzungen umgeht. Wenn du glaubst, dass jemand deine urheberrechtlich geschützte Arbeit ohne deine Zustimmung nutzt, hast du die Möglichkeit, dieses Formular einzureichen.

Bitte beachte, dass je nach Land unterschiedliche Gesetze gelten können. Weitere Informationen zu Gesetzen zum Urheberrecht findest du auf den Webseiten des U.S. Copyright Office oder der World Intellectual Property Organization (WIPO).

Dort sind die Worte “dieses Formular “ mit einem Link versehen, mit denen man nun endlich in die gewünschte Richtung kommt.

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Mit der Meldung um das Urheberrecht und der Zustimmung, dass man weiß, worum es geht, bekommt man eine große Auswahl angezeigt. Hier muss man nun entscheiden, was für den eigenen Fall zutrifft. Problematisch wird es, wenn mehrere Punkte zutreffen, so wie im vorliegenden Fall.

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Eine Meldung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung schien uns testweise an dieser Stelle recht passend, so dass wir diese Option gewählt haben.

Zähneknirschen

Jetzt sind wir so weit gekommen und müssen zum Abschluss ein Formular ausfüllen. Facebook erwartet an dieser Stelle ein paar Angaben, die zunächst so weit verständlich sind: Vor- und Nachname, Organisation oder dein Mandant (ggfs.), Berufsbezeichnung (ggfs.), Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Leider hat die Sache für diesen expliziten Fall einen Haken, da man zusätzlich auch folgende Information bekommt:

Bitte beachte, dass wir regelmäßig deine Kontaktinformationen an die Person weitergeben, die den von dir gemeldeten Inhalt gepostet hat, einschließlich Name und E-Mail-Adresse, Name der Organisation oder des Kunden, der bzw. dem das besagte Recht gehört, und/oder die Inhalte deiner Meldung.

Genau dies soll ja in dem vorliegenden Fall nicht geschehen, da diese Seite in gewisser Weise auch ein Mobbing betrieben hat.

Kein Einzelfall

Gerade in dieser Kombination Mobbing + Verletzung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte gibt es häufig Fälle, in denen sich die Betroffenen machtlos fühlen. Da die Hinterleute meist nicht bekannt sind, ist es schwer, juristisch gegen diese vorzugehen. Gleichzeitig gibt es derzeit keine effektive einfache Meldefunktion gegen de Missbrauch der eigenen Bilder in Kombination mit Mobbing, so dass hier sicherlich noch Nachbesserungsbedarf besteht.

Liebe Eltern, liebe Großeltern, Verwandte und Bekannte!

Wenn Ihr schon Bilder von Kindern auf Facebook veröffentlicht, dann NICHT ÖFFENTLICH sondern wenn dann nur für FREUNDE!

Das sind nur 2 Klicks:

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