Facebook: Erpressung mit einem Nacktvideo

Autor: Tom Wannenmacher

Wir der ORF Kärnten berichtet, wurde ein 50-jähriger Kärntner, mit einem Nacktvideo von sich selbst, erpresst worden. Eine Nutzerin, die der Mann über Facebook kennen gelernt hat, veröffentlichte diese Video auf Facebook da der Mann die von Ihr geforderten 15.000 EUR nicht gezahlt hatte.

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Symbolbild

Die Masche ist uns bekannt, denn bereits im Februar 2015 haben wir über diese Masche berichtet!

Was war passiert?

Der 50-jährige Nutzer lernte am vergangenen Mittwoch auf Facebook eine Frau kennen. Mittels dem Internet-Telefondienst “SKYPE” verabredeten sich die beiden zu einem Videochat. Die Frau selbst konnte denn Nutzer überreden das er sich vor der Webcam ausziehen soll. Diese nahm die Dame auf und brach danach den Kontakt mit dem Nutzer ab.

Über Facebook selbst, forderte sie nun den Nutzer auf 15.000 EUR zu bezahlen. Würde er dies nicht tun werde sie das Video veröffentlichen, was die Frau auch machte denn der Mann bezahlte nicht die geforderte Summe.


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Laut der Polizei gab es alleine aus Kärnten heuer bereits 50 Anzeigen die Erpressungsopfer auf Facebook wurden.

Warnung!

Die Polizei warnte bereits 2013 vor Erpressern im Internet: Sie verführen Männer, sich vor der Kamera zu befriedigen – und drohen dann, die Videos auf Facebook oder YouTube zu zeigen. Allein in Mittelhessen gibt es mindestens zehn Opfer.

Die Opfer der Erpresser werden in sozialen Netzwerken von ihnen unbekannten Frauen kontaktiert, die dann die Unterhaltung auf einer Videoplattform wie Skype fortsetzen wollten, wie die Polizei Gießen mitteilte.

Dort zeigten sich die Frauen nackt und forderten ihre Gesprächspartner auf, sich auszuziehen und an sich herumzuspielen. Die Videos von den onanierenden Männern würden gespeichert. Von den Frauen komme der Vorschlag, sich gegenseitig als Freunde bei Facebook hinzuzufügen. V

In Falle getappt – was tun?

  • Kontakt sofort abbrechen. Skype direkt beenden.
  • NICHT bezahlen! Die Erfahrungen haben gezeigt, dass das Bezahlen nicht vor der Veröffentlichung schützt. Ganz im Gegenteil folgten danach weitere Forderungen und die Erpressung endete nicht!
  • Lass dich auch nicht zu weiteren Handlungen vor der Kamera erpressen!
  • Du kannst auch versuchen, als Antwort folgenden Text zu schicken: “Ich bin der Vater/die Mutter des Burschen, den Sie gerade gefilmt haben. Es ist nach §207a “pornografische Darstellung Minderjähriger” verboten, pornografische Aufnahmen von Personen unter 18 zu machen, zu besitzen und auch zu veröffentlichen. Sollten Sie dies dennoch tun, werde ich nicht davor zurück schrecken, Anzeige zu erstatten.” Denn dieser Paragraph gilt in ganz Europa und schreckt Betrüger häufig schon als Androhung ab.
  • Solltest du tatsächlich auf einer Plattform das Video von dir entdecken, wende dich gleich an die Betreiber der Seite. Gerade Facebook z.B. löscht Videos mit nackten Inhalt sehr schnell.
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