EU feindlich Hetze: “EU” zerstört deutsche Feuerwehren…Unfassbar war sich “Michl” alles gefallen lässt, oder?

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Autor: Tom Wannenmacher

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Die Überschrift:

“EU” zerstört deutsche Feuerwehren…Unfassbar war sich “Michl” alles gefallen lässt, oder?

In diesem Bericht steht u.a.

Jahr für Jahr lassen sich Brüsseler Bürokraten neue Ideen einfallen, um die freiwilligen deutschen Feuerwehren in ihrer Existenz zu vernichten. Die EU will damit freiwillige Feuerwehren ruinieren.  In Deutschland gibt es etwa 24000 Stützpunkte der freiwilligen Feuerwehren mit rund einer Million Menschen, welche dort freiwillig Dienst am Nächsten verrichten. Ohne freiwillige Feuerwehren wären die Menschen in [Deutschland heute bei Bränden den Katastrophen oftmals hilflos ausgeliefert. Denn mehr als 70 Prozent der Bevölkerung wird ausschließlich von »Freiwilligen« betreut. Die Kapazität der nur 102 Berufsfeuerwehren reicht längst nicht aus. Die Freiwilligen sind überall schneller an der Einsatzstelle. Und sie haben die wesentlich längere Erfahrung.

Weiters steht hier u.a

Der EU ist das alles ein Dorn im Auge. Denn sie muss Statistiken aufpolieren und neue Arbeitsplätze schaffen, um mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Bevölkerung vorzugaukeln, dass es bergauf geht. Und wo könnte man das leichter bewerkstelligen als bei einer Million Menschen, welche bei den Feuerwehren aus Nächstenliebe ihren Dienst verrichten? Den Anfang machte vor einem Jahr eine neue EU-Richtlinie für Ehrenamtliche, nach denen die ehrenamtliche Arbeitszeit bei freiwilli-
gen Feuerwehren voll auf die berufliche Arbeitszeit angerechnet werden muss. Die EU wollte, dass etwa bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nur noch acht Stunden ehrenamtliche Arbeit zulässig wären.

Facebook Nutzer fragen bei uns immer wieder an, was s mit dem Bericht auf sich hat.

Unserer Meinung nach, wurde der Bericht von Webseiten übernommen und entbehren jeder Grundlage.  Fakt ist das die EU nicht die hoheitlichen Angelegenheiten eines Staates bestimmen kann. Und selbst wenn, würde eine entsprechende Verordnung alle „freiwilligen“ Feuerwehren innerhalb der EU betreffen. Leider kopieren diverse Seiten so einen populistischen Quatsch ohne sich einmal die Quellen genauer anzusehen….

Die Europäische Kommission / Vertretung Deutschland schreibt auf Ihrer Webseite folgendes dazu:

Kommission betont Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehren

Bei einer Reihe von Freiwilligen Feuerwehren sorgen Medienberichte für Unruhe, wonach die Europäische Kommission eine Arbeitszeitobergrenze von 48 Stunden für den freiwilligen Einsatz festlegen will.

Dies ist falsch.

Es gibt derzeit keinen Vorschlag der Europäischen Kommission, die bestehenden Regeln (EU-Arbeitszeitrichtlinie) zu ändern.

Insbesondere hat die Kommission nicht vorgeschlagen, eine Höchstgrenze von 48-Arbeitsstunden für die freiwillige Feuerwehr festzulegen.

Die Frage der Änderung der Richtlinie im Bezug auf die Freiwillige Feuerwehr wurde nicht von der Kommission, sondern von Freiwilligen Feuerwehrverbänden während einer Konsultation zur Überprüfung der allgemeinen Regeln in der Arbeitszeitrichtlinie aufgeworfen.

Die Kommission hat in ihrer Antwort bereits betont, dass es notwenig ist dabei drei allgemeine Prinzipien ins Gleichgewicht zu bringen.

Erstens: Die Arbeit der Feuerwehr kann körperlich sehr anstrengend, gefährlich und stressig sein. Aus diesem Grund sollte ein entsprechender Gesundheits- und Sicherheitsschutz gewährleistet sein.

Zweitens: Die Feuerwehr und Rettungsdienste stellen wichtige öffentliche Dienstleistungen dar. Um die Bürger zu schützen, müssen sie rund um die Uhr einsetzbar sein.

Drittens: Die Rechtslage zur Freiwilligen Feuerwehr unterscheidet sich je nach Mitgliedstaat. Daher müssen die EU-Arbeitszeitregeln die tatsächliche Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten und dort gegebenen Einsatzbedingungen berücksichtigen.

Derzeit verhandeln die Sozialpartner (Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbände) auf EU-Ebene über eine Überprüfung der EU-Arbeitszeitrichtlinie.

Die Kommission hat bereits betont, dass sie aus Respekt vor der Verhandlungsautonomie der Sozialpartner (nach Artikel 155 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)keine Vorschläge zur Änderung der bestehenden Richtlinien machen wird, bis die Gespräche mit den Sozialpartnern in dem vertraglich festgelegten Zeitraum abgeschlossen sind. Die Verhandlungen werden voraussichtlich bis September 2012 dauern.

Verweis und weitere Informationen unter: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/10608_de.htm

Der Deutsche Feuerwehrverband schreibt u.a.

Überarbeitung der Arbeitszeit-Richtlinie

Hier finden Sie Hintergrundinformationen zur Problematik „Novellierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie und Freiwillige Feuerwehren“. Weiter unten können Sie außerdem verschiedene Dokumente zu diesem Thema herunterladen.

Hintergrund
Auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen wurde mit Datum vom 22. Dezember 2010 eine Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM(2010) 801 endg. in Gang gesetzt.

Bereits im März 2011 haben wir gegenüber der zuständigen Kommission für Beschäftigung, Soziales und Integration mit einer Stellungnahme deutlich gemacht, dass freiwillig und ehrenamtlich tätige Personen nicht nur nach nationalem Recht, sondern auch nach Sinn und Zweck der EU-Richtlinien nicht von den Bestimmungen zur Begrenzung der Arbeitszeit erfasst werden. Zum einen würde dies die Möglichkeiten für abhängig Beschäftigte, sich neben ihrer beruflichen Tätigkeit ehrenamtlich zu engagieren, so erheblich einschränken, dass viele für den gesellschaftlichen Zusammenhalt notwendige Funktionen gar nicht mehr übernommen werden könnten.

Zum anderen besteht eine im Vergleich zu Arbeitnehmern wesentlich geringere Schutzbedürftigkeit, da ehrenamtlich Tätige ihr Engagement in der Regel jederzeit ohne negative wirtschaftliche Konsequenzen beenden können. Folglich muss eine solche Tätigkeit unter arbeitszeitrechtlichen Gesichtspunkten wie ein rein privates Freizeitverhalten und nicht wie abhängige Beschäftigung bewertet werden.

Gemeinsam mit den Ordentlichen Mitgliedern und in enger Abstimmung mit der AGBF Bund, dem Werkfeuerwehrverband Deutschland und unseren europäischen Partnerverbänden verfolgen wir die Entwicklung mit großer Sorgfalt.

Bei der DFV-Delegiertenversammlung am 29. Oktober 2011 haben wir Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich gebeten, das Ehrenamt in Deutschland vor weiterer Reglementierung zu verteidigen.

Verweis und weitere Informationen unter: http://www.dfv.org/eu-arbeitszeitrichtlinie.html

Fazit:

Unserer Meinung nach, handelt es sich bei dem Bericht “EU zerstört deutsche Feuerwehren…Unfassbar war sich “Michl” alles gefallen lässt, oder?“ um eine EU feindliche Hetze.

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