Die Polizei warnt vor einem Schriftstück! Vermeintlich offizielles Schreiben lockt in die Abo-Falle.

Autor: Tom Wannenmacher

Wir brauchen deine Hilfe – Unterstütze uns!
In einer Welt, die zunehmend von Fehlinformationen und Fake News überflutet wird, setzen wir bei Mimikama uns jeden Tag dafür ein, dir verlässliche und geprüfte Informationen zu bieten. Unser Engagement im Kampf gegen Desinformation bedeutet, dass wir ständig aufklären und informieren müssen, was natürlich auch Kosten verursacht.

Deine Unterstützung ist jetzt wichtiger denn je.
Wenn du den Wert unserer Arbeit erkennst und die Bedeutung einer gut informierten Gesellschaft für die Demokratie schätzt, bitten wir dich, über eine finanzielle Unterstützung nachzudenken.

Schon kleine Beiträge können einen großen Unterschied machen und helfen uns, unsere Unabhängigkeit zu bewahren und unsere Mission fortzusetzen.
So kannst du helfen!
PayPal: Für schnelle und einfache Online-Zahlungen.
Steady: für regelmäßige Unterstützung.

(ots) – Die Polizei warnt vor einem Schriftstück, welches Gewerbetreibende ganz unauffällig zum Abschluss eines Zwei-Jahres-Vertrags verpflichtet.

Am 24.2.2015 haben wir bereits darüber berichtet. Nun gibt es eine offizielle Meldung der Polizei!

image

Als persönliches Anschreiben an den Geschäftsinhaber kommt der Brief daher, in dem sich ein DIN-A-Blatt mit scheinbar offiziellem Charakter befindet.

Ganz groß weißt es links oben auf die Erfassung gewerblicher Einträge hin und nennt zudem den Namen der heimischen Kommune.

Ein großes Logo zweier stilisierter Berliner Bären und sogar eine Registernummer auf der rechten Seite unterstreichen den offiziellen Anschein.

Wenn der Blick dann noch auf die angegebene Adresse in Berlin fällt, steht für viele Gewerbetreibende fest, dass sie das Schreiben am besten schnellstmöglich ausfüllen und zurückschicken sollten. Doch das ist Mitnichten so, denn wer tatsächlich unterschreibt und antwortet, der schließt mit diesem Schreiben ein Zwei-Jahres-Abonnement ab.

Was unter dem großen Briefkopf folgt ist auf der rechten Seite eher klein gedruckt und beinhaltet neben einem dick gedruckten Datum – dem Fristablauf bis zur Rückmeldung – auch die Information, welche Katze im Sack man mit diesem Schreiben kaufen soll.

588 Euro pro Jahr kommen auf den Gewerbetreibenden zu, wenn er tatsächlich unterschreibt und seine Antwort per Fax zurück übermittelt.

Dies geschieht vermutlich sehr oft unbeabsichtigt, denn auf der rechten Seite des Formblattes wird der Gewerbetreibender in großen Lettern zur Angabe verschiedener Firmendaten aufgefordert, die wenig spektakulär und, unter dem gesetzten Zeitdruck des Rückmeldetermins, schnell eingetragen und weggeschickt sind.

Eine vermeintliche Behörde will schließlich niemand warten lassen.

Strafrechtlich ist diese Form der Werbung für ein Abonnement schwer zu fassen.

Wenn sie die Leistung der Firma nicht bewusst in Anspruch nehmen wollen, dann sollten sie den vorgetäuschten öffentlichen und verpflichtenden Charakter ignorieren und den Zettel in die nächste Mülltonne befördern und vorab bereits ihre Mitarbeiter über diese Masche unterrichten.

Erreicht sie diese Warnung zu spät, dann kontaktieren sie einen Anwalt und schalten sie die Polizei ein, um strafrechtliche Möglichkeiten prüfen zu lassen. Weitere Hinweise zu der Thematik geben die Verbraucherschutzzentralen.

Tobias Röttger von GGR Rechtsanwälte hat uns dazu folgende Stellungnahme abgegeben:

imageDas Schreiben ähnelt extrem den Schreiben der GWE Wirtschaftsinformations GmbH.

Der Betroffene geht davon aus, dass er einen amtlichen Eintrag vornimmt und ist sich aufgrund der Aufmachung des Schreibens nicht bewusst, dass es sich um einen “wertlosen” und kostenpflichtigen privaten Eintrag handelt.

Die Kosten sind auf der rechten Seite im Fließtext versteckt und nicht fett hervorgehoben.

image
Screenshot / Ausschnitt des Schreibens des Gewerberegistrats

Hier steht:

Rechtsform, Betriebsname, Telefon, Telefax, Branche, E-Mail und Verlinkung zu Ihrer Internetseite, Beschreibung, Hervorhebung, Kundenlogin, Nutzung Datensätze, Rechtsberatung und Bonitätsauskunft durch Partner. Beitrag: 588 EUR jährlich inkl. USt. Die Prüfung und Berechnung erfolgt einmal pro Jahr.

In einem sehr ähnlichen Fall hat der BGH erst kürzlich entschieden, dass der “Abo-Abzock-Dienst” aufgrund der versteckten Entgeltklausel die angeblichen Gebühren nicht einfordern kann.

Hier ist überhaupt kein Vertrag zustande gekommen. Wer aufgrund eines solchen Vertrages eine Rechnung erhalten hat, sollte diesen angeblichen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und der unzureichend kenntlich gemachten Entgeltklausel anfechten.

Wenn man Zahlungen leistet, wird man sehr wahrscheinlich nie mehr sein Geld zurückbekommen.

Was tun, wenn man ein Schreiben von Gewerberegistrat erhalten hat?

Variante 1 – Sie haben ein Schreiben erhalten, aber noch nichts unterschrieben und sind davon genervt

Sie können das Schreiben einfach wegschmeißen. Wenn Sie sich belästigt fühlen, können Sie Gewerberegistrat abmahnen lassen, wegen eines Eingriffs in Ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes.

Variante 2 – Sie haben das Schreiben bereits unterschrieben, weggeschickt und erhalten jetzt die Rechnung.

Sie oder Ihr Anwalt können die Rechnung und den angeblich geschlossenen Vertrag anfechten, bspw. wegen arglistiger Täuschung und versteckter Zahlungsklausel und jegliche Zahlung zurückweisen. Die Erfahrung aus ähnlich gelagerten Fällen zeigt, dass die Betreiber solcher „Abo-Fallen“ jegliche Anfechtungen ignorieren und mit weiteren Mahnschreiben oder sogar mit der Einschaltung eines Inkassobüros kontern. Hier muss man standhaft bleiben. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man damit umgeht:
a) Man sitzt es einfach aus und wartet ab, ob die tatsächlich klagen. Was so gut wie nie vorkommt.
b) Man geht selbst in die Offensive und reicht Feststellungsklage ein. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wird dann durch das Gericht ermittelt, ob die Forderungen tatsächlich bestehen. Bestätigt das Gericht unsere Auffassung, dass keinerlei Forderung besteht, muss die Gegenseite sämtliche Kosten tragen. Dieser Variante ist insbesondere dann dem Vorzug zu geben, wenn man die Sache wirklich geklärt und nicht permanent mit deren Schreiben bombardiert werden will.

Variante 3 – Sie haben bereits unterschrieben und die erste Rechnung schon bezahlt

Hier nützt eine außergerichtliche Rückforderung des Betrages in der Regel nicht. Man sollte, selbst oder durch einen Anwalt, maximal ein Rückforderungsschreiben versenden und dann direkt die GES Registrat GmbH auf Rückzahlung der bereits geleisteten Beträge und auf Feststellung verklagen, dass keine weiteren Ansprüche für die angebliche Vertragslaufzeit bestehen.

Wenn Sie juristisch mittels eines Anwalts gegen die Forderungen der GES Registrat GmbH vorgehen wollen, …

…können Sie sich gerne an und ggr // gulden röttger Rechtsanwälte unter [email protected] wenden.

Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.