Um was handelt es sich aber bei diesen „Kräutermischungen“, nach deren Konsum es vermehrt zu Einweisungen in Krankenhäuser kommt?

In Sicherheitskreisen, Kliniken oder Arztpraxen ist ein enormer Anstieg sogenannter „Medizinischer Notfälle“ zu verzeichnen, die auf den Konsum von Kräutermischungen, sogenannter „Legal Highs“, zurückzuführen sind.
Kräutermischungen fallen unter die Gruppe der sogenannten „Legal Highs“, synthetisch hergestellte psychoaktive Stoffe, die insbesondere von Jugendlichen und Heranwachsenden konsumiert werden.

Diese Stoffe werden überwiegend im Internet, auch in Form von Badesalzen oder Raumlufterfrischern angeboten

Nicht alle „Legal High“ Produkte sind jedoch so gesetzeskonform, wie es der Name zunächst vermuten lässt. In einer Vielzahl von Fällen unterliegen diese Substanzen, je nach Inhaltstoffen, auch den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG). Bisherige Untersuchungen ergaben, dass etwa 30 Prozent der durch das Landeskriminalamt Rheinland Pfalz überprüften Substanzen unter die Bestimmungen des BTMG fallen. An den bunten, oft harmlos erscheinenden Verpackungen ist dies jedoch nicht zu erkennen, da die Inhaltsstoffe auf den Päckchen nicht deklariert werden.


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Aber auch in den Fällen, in denen diese Stoffe nicht unter das BTMG fallen, besteht eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit nach deren Konsum

Kräutermischungen, die überwiegend in bunten Tütchen vertrieben werden, enthalten neben den Kräutern rein synthetisch hergestellte Substanzen. Diese Substanzen, meist Cannabinoide oder ähnliche Stoffe, werden auf die Kräutermischungen (Trägermaterial) aufgetragen und später geraucht.

Beim Konsum dieser Kräutermischungen entsteht eine ähnliche Wirkung wie beim Konsum von Haschisch, nur oft um ein vielfaches stärker. Aus diesem Grunde besteht permanent die Gefahr einer Überdosierung bzw. Vergiftung für den Konsumenten.

Nach dem Konsum von Kräutermischungen zeigten sich bisher insbesondere folgende unerwünschte Reaktionen:

Kreislaufzusammenbrüche, Zittern, Herzrasen bis zum Herzinfarkt.
In Einzelfällen ist auch ein mehrtägiger Aufenthalt auf der Intensivstation eines Krankenhauses oder die Unterbringung in einer Psychiatrie erforderlich.

Problematik:

Die Ärzte wissen meist nicht, welche Substanzen in den Kräutermischungen enthalten sind. Aus diesem Grunde ist es aus ärztlicher Sicht auch sehr schwer entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Die Polizei warnt daher nochmals eindringlich vor dem Genuss dieser neuen psychoaktiven Stoffe, deren gesundheitliche Folgen zum Teil unkalkulierbar sind. Sollten diese Substanzen auch noch dem BTMG unterliegen, ist neben den gesundheitlichen Folgen auch mit rechtlichen Problemen und einer Strafanzeige durch die Polizei zu rechnen.

Quelle: Presseportal.de


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