Die gestohlene Eule vom Kindergrab – Wie aus einer Vermutung eine vermeintliche Tatsache wurde

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Autor: Ralf Nowotny

Soziale Netzwerke sind ein zweischneidiges Schwert. Einerseits findet sich schnell Hilfe von anderen Personen, andererseits kann auch ein kleiner Funke bereits einen Flächenbrand auslösen, wie ein aktuelles Beispiel anschaulich demonstriert.

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Quelle: Facebook, öffentlicher Status

„Letztes Jahr ist unsere zweijährige Tochter an Krebs gestorben.
Als wenn das nicht schon schlimm genug wäre hat jetzt ein asoziales Subjet den Grabstein beschädigt und die darauf befindliche Bronzeeule gestohlen.“


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Die Vorgeschichte

Wie auch der lokale Newsblog „Klartext-NE“ berichtete, wurde tatsächlich eine bronzene Eule vom Grabsteines eines Kindes entwendet. Zusätzlich finden sich im Artikel auch detailliertere Angaben sowie der Hinweis, sich bei verdächtigen Beobachtungen an die zuständige Polizeidienststelle zu wenden.

„Der Friedhof befindet sich in Rommerskirchen, gelegen an der Straße „Am Teebaum“.

Zeugen die in dem genannten Zeitraum, 24.04. bis 26.04.2016, verdächtige Beobachtungen in diesem Bereich gemacht haben, z. B. Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen, Personen mit größeren Taschen etc., werden gebeten sich an die Polizei unter 02131/ 3000 zu werden.“

Ein kleiner Hinweis…

Ein Tag nach Erscheinen des Artikels gab ein anonymer Kommentator eine Vermutung ab, dass die Eule evtl. gerade auf Ebay zum Verkauf steht. Man betone: Es handelt sich um eine reine Vermutung! Man findet auf Ebay sehr viele bronzene Eulen, die zum Verkauf stehen, als ernsthaften Hinweis sollte man diesen Kommentar aber nicht sehen.

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…eine große Resonanz

Der Vater des verstorbenen Kindes verlinkte auch den Artikel von „Klartext-NE“, unter dem sich dieser Kommentar findet. Knapp einen weiteren Tag später wurden auch viele Facebook-Nutzer auf jenen Kommentar aufmerksam und wiesen zahlreich auf die Ebay-Auktion hin.

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Das Facebook-Gericht tagt

Zigfach wurde nun ein Link zu dieser Ebay-Auktion als Kommentar gepostet, die User bestätigen sich gegenseitig, dass es sich bei dieser Auktion eindeutig um jene gestohlene Eule handeln muss. Nun gibt es zwar diverse Einsichtsmöglichkeiten, eine Auktion und einen Ebay-User einzusehen, jedoch schien das keinen wirklich zu interessieren. Es wurden Screenshots der Auktion gemacht, eigene Statusmeldungen geschrieben, für das Facebook-Gericht stand der Täter fest: Es musste eindeutig der Ebay-Verkäufer sein.

Lediglich eine Userin schaute genauer nach und postete fast verzweifelt unter einzelne Kommentare, dass es sich bei der Auktion nicht um die gestohlene Eule handeln könne:

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„Der Mann ist Ü70, geht bei ihm auf seine Artikel gebt beendete Artikel ein und seht dass diese Eule schon am 31.03.2016 als Aktion endete und nicht verkauft wurde, was beweist dass er sie schon einmal eingestellt hatte wo die Eule noch auf dem Grab stand.“

Der Verkäufer reagiert

Anscheinend nahmen einige Facebook-User die Sache in die eigenen Hände und beschlossen, den Verkäufer mit der Vermutung zu konfrontieren, wodurch er sich genötigt sah, dazu eine Erklärung unter der Auktion abzugeben. Gelesen haben dies anscheinend nur wenige, denn auch nach Veröffentlichung seiner Antwort sehen viele User den Verkäufer als Täter.

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„Nun die Fakten: Mein Sohn hat diese Eule für mich am 10.10.2015 bei eBay bei einem Händler für 110 Euro erworben und vor vielen Wochen zum ersten Mal zum Verkauf eingestellt und vor 26 Tagen erneut eingestellt. Ich war verwundert, als ich heute morgen gesehen habe, dass über 4000 Menschen die Eule bei eBay angesehen haben. Ich hoffe, dass diese Grabräuber gefasst und verurteilt werden. Wenn ich meine Eule mit der in der Bildzeitung abgebildeten vergleiche, sind diese beiden Eulen auch im Aussehen verschieden.“

Auch der Vater des verstorbenen Kindes versuchte, nahezu erfolglos, den falschen Verdacht aufzuklären:

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„Vielen Dank für sämtlichen Hinweis und die große Anteilnahme. Zur Information: Die Ebay Eule ist NICHT unsere Eule.“

Ja, aber…

Nix aber! Aufgrund der teilweise massiven Drohungen sah sich der Verkäufer, ein 77-jähriger Rentner, gezwungen, die Polizei einzuschalten. Jene konnten auch sicher stellen, dass der Mann der tatsächliche Besitzer jener Eule ist, da er sämtliche Kaufbelege dafür nachweisen konnte.

Fazit:

Hier zeigt sich sehr gut, wie destruktiv ein Internet-Mob sein kann. Eine Eule wird von einem Kindergrab gestohlen. Das erzeugt natürlich emotionale Reaktionen. Eine Vermutung wird in den Köpfen der User zur Gewissheit, ein Shitstorm gegen den ahnungslosen Rentner erfolgt prompt. Nur die Allerwenigsten machten sich die Mühe, mit einigen wenigen Klicks zu überprüfen, ob dies tatsächlich jene Eule sein könnte. Blind wurde jener Verdacht einfach weitergetragen, geteilt, kopiert, Hassmails geschrieben.

Wir könnten uns nun weiter über jene Teiler ärgern. Aber nein. Wir freuen uns lieber über die wenigen Leute, die selbstständig nachdachten und selbst darauf kamen, dass der Rentner nicht der Dieb sein könne.

Wir mögen solche Leute. Denn diese haben eines verinnerlicht: Zuerst Denken – Dann Klicken.

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