Der Tierquäler Tom Jan H. ist nun auch in Spanien bekannt.

Autor: Tom Wannenmacher

Seit dem 6.3.2014 verging keine Woche, wo wir keine Anfrage und Hinweise zu dem Tierquäler Tom Jan H. bekommen haben. Wir haben hier darüber berichtet.

Bereits einigen Stunden (6.3.2.2014) nach der ersten Welle auf Facebook, haben sich Tausende Nutzer zusammengeschlossen und “SEITEN” sowie “GRUPPEN” auf Facebook erstellt, die eine “Todesstrafe für Tom Jan H.” fordern. So die Titel der SEITEN und GRUPPEN!

Zuerst waren es nur Statusbeiträge und Kommentare dir auf den Seiten zu lesen waren.  und die HETZE war eröffnet.

Mittlerweile schreiben wir den 16.7.2014 und nun ist das Video von damals wieder bei Facebook aufgetaucht.

Diesmal aber in Spanien und Italien!

Zum Unterschied des eigentlichen Videos im März 2013, wurde hier ein zweites Video angefügt und ein neues erstellt.

image

LINKS sieht man das Video mit Tom Jan. H.vom März 2014 und RECHTS ein zweites Video. In diesem erkennt man, dass ein Mann geschlagen wird.

Es entsteht dadurch der Eindruck, dass der Mann in der rechten Bildhälfte Tom Jan. H. ist.

Dem ist aber NICHT SO!

Hier wird bewusst eine Falschinformation verbreitet. Das Video wurde am 15.7.2014 auf Facebook veröffentlicht und bereits über 60.000 mal geteilt!

Wer ist aber der Mann in der rechten Bildhälfte?

Laut unserer Recherche wurde der Mann von einem Boxer aus Russland, im April 2014, zusammen geschlagen. In einschlägigen Foren kann man dies auch nachlesen.

Den Namen des Boxers möchten wir an dieser Stelle nicht nennen, da es dafür keine 100%igen Beweise gibt und diese Auskunft ist an dieser Stelle auch nicht relevant.

Fakt ist, dass der Mann in der rechten Bildhälfte NICHT Tom Jan H. ist, der in der linken Bildhälfte zu erkennen ist.

Es wird also wieder gehetzt was das Zeug hält!

Allgemeine Information zu dem Thema HETZE!

JA, es ist definitiv sehr schlimm was hier passiert ist und auch wir haben uns unseren Teil gedacht, als wir uns die ersten Sekunden des Videos angesehen haben.

ABER PRIVATE PROFILE, SEITENBETREIBER und GRUPPEN begeben sich hier auf ein sehr dünnes Eis wenn sie zu so einer Hetze aufrufen!

Diese Hetze, die Aufforderung wie Todessstrafe für Tom Jan H. usw. sind strafrechtlich zu bewerten und werden bereits von der Polizei verfolgt

Warum?

Es ist ein PRIVATER FAHNDUNGSAUFRUF UND DIESER KANN STRAFBAR SEIN.

Leider vergessen dies die meisten Nutzer und Ersteller wenn sie so etwas posten!

Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler. Viele veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln! “Juristen warnen davor, denn private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen. In diesem Bericht möchten wir einige Punkte herausheben sowie auf diverse Seiten verweisen, die dieses Thema eingehender behandeln

Das muss man zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:
  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

Thema: HEXENJAD 2.0

Moderne Hexenjagd auf Facebook ist ein ernst zu nehmendes Thema. Es ist immer einfach seinen Unmut zu äußern, Menschen zu bedrohen so lang man gemütlich vor seinem Bildschirm sitzt.  Das solches Verhalten ernsthafte Konsequenzen (schon allein für das Verbreiten solcher Hetze) haben kann ist leider viel zu wenigen bewusst. Nicht umsonst gibt es Gesetze die Verdächtige schützen, Selbstjustiz verbieten, Rufmord und Verleumdung verhindern sollen. Nicht ohne Grund schützen Gesetze unsere Privatsphäre und verbieten die ungefragt Weitergabe von personenbezogenen Daten oder die unerlaubte Nutzung von Fotos.

Wer sich an einer modernen Hexenjagd beteiligt macht sich also ebenfalls strafbar.

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