Das geheime Passwort zwischen Eltern und Kindern! (Infobericht)

Autor: Tom Wannenmacher

Immer wieder kommt es dazu, dass Kindern, die alleine auf der Straße unterwegs sind, von Fremden angesprochen werden.

Auf Facebook macht wieder einmal ein Statusbeitrag die Runde, der schon seit Jahren im Internet kursiert. Der Ursprüngliche Text stammte eigentlich aus den Vereinigten Staaten.

Ein 8-jähriger Junge sei von einem fremden Mann angesprochen worden. Angeblich befinde sich seine Mutter in einem Krankenhaus und der Junge solle nun mitkommen. Der Junge jedoch habe den Fremden nach einem Passwort gefragt. Der Fremde kannte dieses nicht und der Junge konnte dadurch fliehen!

Es handelt sich um diese Aussage:

An Alle Eltern! – Bitte TEILEN!

Einen 8-jähriger Junge wurde von einem fremden Mann angesprochen, der meinte, er solle sofort mitkommen, es sei was passiert und seine Mutter hätte gesagt er solle ihn holen.
Darauf fragte der Junge nach dem PASSWORT!
Die Verwirrung des fremden Mannes nutze der Junge aus, um wegzulaufen.
Er hatte mit seiner Mutter ein Passwort ausgemacht, das als “Code” dienen sollte, falls sie jemals jemanden schicken würde, um ihn abzuholen, den der Junge nicht kennt.
Vielleicht hat das dem Jungen das Leben gerettet.
SO EINFACH – SO SIMPEL!!!

Bitte macht mit Euren Kindern auch ein „PASSWORT“ aus!
Vielleicht macht es die Welt eurer Kinder ein wenig sicherer.

Gibt und gab es auch einmal in dieser Form:

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Unsere Meinung zu diesem Thema:

Nach ein paar unterschiedlichen Meinungen haben wir mit Hilfe verschiedener Kinderschutz-Vereine nochmals genauer auf das Familienpasswort geschaut (siehe hier).  Wir weisen  ausdrücklich darauf hin, dass es nur in Zusammenhang mit anderen Maßnahmen richtig und sicher eingesetzt werden kann. Die Teilkomponente “Familienpasswort” blendet natürlich völlig den Aspekt aus, dass ein potentieller Täter in den überwiegenden Fällen aus dem direkten Bekannten-/ Familienkreis kommt, was der durchaus häufigere Fall ist. Daher bitte nicht auf ein Familienpasswort allein verlassen.

Wie kann ich mein Kind schützen?

Viele Eltern wenden sich nach verdächtigen Erlebnissen ihrer Kinder mit zahlreichen Fragen an die Polizei. Zum Schutz von Kindern sind im Folgenden die wesentlichen polizeilichen Antworten und Empfehlungen komprimiert zusammengestellt.
Die Empfehlungen der Polizei basieren auf den Erfahrungen, dass für aufgeklärte, informierte und selbstbewusste Kinder ein geringeres Opferrisiko besteht.


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  • Erlauben Sie ihrem Kind ausdrücklich, dass es „Nein“ sagen darf, wenn ihm etwas „komisch“ vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es sich in Gefahr wähnt. Die Botschaft ist: „Keiner darf etwas von dir verlangen was du nicht möchtest!“

  • Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf, über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder ein „komisches“ Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen zu erkennen und Weiteres abzuwehren.

  • Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich verhalten kann. Es sind „Was-tue-ich-wenn“-Spiele.

  • Warnen Sie dabei nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Erwachsenen-Begriff „fremd“ oftmals nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht („Der kennt mich doch“).

  • Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.

  • Ermuntern Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es Hilfe braucht.

  • Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo und bei wem es sich im Notfall Hilfe holen kann.

  • Schaffen Sie „Rettungsinseln“ für Ihr Kind. Das können Geschäfte, Tankstellen, Lokale o.ä. auf dem Weg sein. Im Kreis Paderborn gibt es zudem über 500 öffentliche Anlaufstellen für Kinder im Projekt „Hilfepunkte für Kids“:
    www.hilfepunkt-fuer-kids.de

  • Ihr Kind sollte die Notrufnummer 110 kennen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es bei Gefahr ohne Geld und ohne Telefonkarte und mit jedem Handy von jeder öffentlichen Telefonzelle aus die Polizei rufen kann.

  • Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit verbringt.

  • Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich aufhalten darf.

  • Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn das Kind lernt „am Modell“! Erklären Sie dem Kind, wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ein Kind muss wissen, wo es Sie erreichen kann.

  • Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern zur Schule gehen und sich z.B. auf Spielplätzen aufhalten.

  • Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf. Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein. Die Regel gilt: „Geh nur mit diesen Menschen und mit niemand sonst!“

  • Kinder sollen üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie z.B. nach dem Weg gefragt werden. Sie sollen nicht nah an ein Fahrzeug herantreten.

Im Akutfall

Verhaltenstipps wenn ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde:

  • Bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren.

  • Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es bei Ihnen in Sicherheit ist.

  • Geben Sie dem Kind die Bestätigung, dass es richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen.

  • Glauben Sie Ihrem Kind.

  • Hören Sie der Schilderung Ihres Kindes aufmerksam zu, ohne „nachzubohren“.

  • Lassen Sie Ihr Kind mit eigenen Worten berichten und legen Sie ihm keine Antworten in den Mund.

  • Machen Sie keine Vorhaltungen (…aber ich habe Dir doch hundert Mal gesagt, dass Du das nicht machen sollst……….).

  • Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden können.

  • Informieren Sie auch dann die Polizei, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt.

  • Die Polizei nimmt Ihre Schilderung immer ernst. Dazu sind detaillierte Angaben Ihres Kindes zu den Tatumständen und zur Täterbeschreibung erforderlich.

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