Chemnitz und der Kleingarten (Fortsetzung)

Autor: Andre Wolf

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Die Statusmeldung zu einer Auseinandersetzung in einem Chemnitzer Kleingarten verursachte viele Irritationen. Nachdem der Würzburger Rechtsanwalt Jun eine Strafanzeige stellte (wir berichteten), wurden die Ermittlungen zu der Statusmeldung aufgenommen.

Sowohl die Polizei als auch der Verfasser der Statusmeldung reagierten auf die Strafanzeige. Noch sind die Ermittlungen nicht abgeschlossen, jedoch konnten wir mit Rechtsanwalt Jun sprechen, der zumindest ein wenig Licht ins Dunkel bringen kann. Nach Angaben von Jun wurden vom Verfasser der Statusmeldung (Anmerkung: der das Profil unter seinem Künstlernamen betreibt) zunächst die Kommentare deaktiviert, letztendlich auch die gesamte Statusmeldung gelöscht. Der Verfasser hat sich seitdem auch nicht weiter zu der Sache geäußert.

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Weiter sagte Jun uns gegenüber: Das LKA Sachsen übergibt die Ermittlungen nach Chemnitz. Wir haben telefonisch die Rechtslage erörtert. Eine rechte Gesinnung war dem Beamten zunächst nicht so bewusst. Es steht auch noch im Raum, ob wirklich Hausfriedensbruch nach § 123 StGB gegeben ist, denn wir wissen von Fotos und anderen Pächtern, dass das Grundstück des Kleingartenvereins frei betretbar ist, ohne eine Schranke oder ein Tor. Der Weg ist sogar ein Durchgang, um 2 km Umweg zu sparen. Der Tatort selbst war jedoch eher in einer Sackgasse.

Leichte Unstimmigkeiten gibt es auch zum Zeitablauf. Die Polizei sagt, dass die Zeitangaben falsch seien. Eine angebliche Ehefrau behauptet aber, sie habe Screenshots, um das zu belegen. Hier ist ein klarer Widerspruch. Kurz auch noch ein paar Worte zum Vorwurf gegen die Polizei: Das Posting ist noch kein Beweis für eine Straftat der Polizei, aber der Autor deutet an, dass seine Meinung aus den Äußerungen der Polizei entstand, dass a) gegen Ausländer keine wirksame Strafverfolgung stattfindet und daher b) die Sache selbst erledigt werden solle. Das wäre als Aufruf zur Selbstjustiz ein schweres Delikt.

Reaktion der Polizei Sachsen

Die Polizei Sachsen hat sich unterdessen ebenso zu der Sachlage geäußert. In einer Statusmeldung auf Facebook liest man:

In den sozialen Netzwerken verbreitet sich ein Beitrag eines Facebook-Users stark, in dem ein Ereignis vom 23. Juli 2017 in einer Chemnitzer Gartenanlage geschildert wird. Der Beitrag ist aus unserer Sicht nicht sehr sachlich, teilweise verständlicherweise emotional und führt überdies zu verallgemeinernden politischen Aussagen.
Da Inhalte sich teilweise auf einen Einsatz der Chemnitzer Polizei beziehen, möchten wir aus unserer Sicht einiges anmerken.

Der Sachverhalt findet sich nicht in einer polizeilichen Medieninformation wieder. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich um einen Hausfriedensbruch. Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag verfolgt. Im Jahre 2016 wurden in Sachsen 4.903 Fälle von Hausfriedensbruch angezeigt – ein polizeiliches Dauerthema.

Am Sonntagabend, den 23. Juli 2017, ging ein Notruf ein. Vor Ort wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines Hausfriedensbruchs mit den für diese Straftat notwendigen Formalitäten aufgenommen. Die im Post kritisierte Arbeit der Polizei wird derzeit geprüft, die gemachten Zeitangaben müssen jedoch schon jetzt bezweifelt werden. Die Prüfung erfolgt gründlich und nimmt deshalb Zeit in Anspruch.
Ebenso geprüft wird die strafrechtliche Relevanz einiger Kommentare zu diesem Post.

Geringfügige Straftaten rechtfertigen nach unserem Rechtssystem grundsätzlich keine freiheitsentziehende Maßnahme und damit einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Person. Insofern darf ein Tatverdächtiger, falls es keine anderen Gründe gibt, nach den ersten polizeilichen Maßnahmen wie Personalienfeststellung und -überprüfung seinen Weg fortsetzen. Die Ermittlungen gegen diese Person laufen dennoch.

Wenn jetzt jemand der Meinung ist, daraus ein Recht auf Selbstjustiz ableiten zu wollen, erteilen wir dem eine klare Absage. Persönliche Handlungen in diese Richtung erfüllen Straftatbestände und werden von uns konsequent verfolgt.

Ein Hinweis an dieser Stelle gilt noch für alle Kommentatoren. Wir haben Kommentarregeln, die jeder nachlesen kann. Verstöße dagegen führen zur Löschung des Kommentars.

Ermittlungen gegen 13.000 Facebooknutzer?

Nach Angaben der Webseite Tag24 ermittelt die Polizei nun gegen mehr als 13.000 Facebooknutzer, die unter dem Beitrag Kommentare hinterlassen hatten. Darin enthalten sind Kommentare mit Volksverhetzung und Beleidigungen bis hin zur Androhung von Straftaten. Wenn diese Zahl passt, würde das bedeuten, dass etwa ein Viertel der Postings rechtlich relevant ist. Das erscheint jedoch recht viel, da oft einzelne User mehrfach posten, aber vermutlich wurden so viele Kommentare angezeigt. Hierzu meinte Rechtsanwalt Jun uns gegenüber, dass diese Menge an Menschen wohl kaum ermittelbar sein werde.

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