Abofallenbetreiber muss Unrechtsgewinne herausgeben. (B2B Technologies Chemnitz GmbH)

Autor: Tom Wannenmacher

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Im Jahre 2014 haben wir laufend über die B2B Technologies Chemnitz GmbH berichtet, die Ihr Unwesen auf Facebook trieb.

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Wie z.B. “Designerware zu auffällig günstigen Preisen auf Facebook wie iPhones, Bikes, Smartphones, Lacoste Polos uvm…(B2B Technologies Chemnitz GmbH)“ um nur ein Beispiel zu nennen. Unser Fazit im Jahre 2014 war:

1) Auf allen erwähnten “Facebook-SEITEN” (es gab unzählige) war für den User NICHT erkennbar, dass es sich um die Seite “B2B” handelt.
2) Die Nutzer wurden hier getäuscht, denn es wurden anderen Domänen angeführt.
3) Die Seiten täuschten dem Nutzer vor, ein günstiges Produkte ergattern zu können.
4) Auf den Facebook-Seiten konnte man nicht erkennen, dass man EXTRA nochmals 240 EUR NUR FÜR DIE REGISTRATION bezahlen muss.
5) Auf den genannten Facebook-Seiten fand man kein Impressum vor.

Die Verbraucherzentrale Sachsen ging im September 2014 gerichtlich gegen B2B Technologies Chemnitz GmbH vor!

Wir haben damals hier berichtet.

Nun gibt es ein nicht rechtskräftiges Urteil!

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Landgericht Leipzig gibt Gewinnabschöpfungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen statt

Die B2B Technologies Chemnitz GmbH und ihr alleiniger Geschäftsführer David Jähn müssen unrechtmäßig erzielte Gewinne, die durch bestimmte unlautere Geschäftspraktiken entstanden sind, an die Staatskasse herausgeben.

Das hat das Landgericht Leipzig unter anderem mit einem Urteil am 16. Juli 2015 entschieden (Aktenzeichen: 05 O 3496/14).

Das sächsische Unternehmen hatte mit falschen Preisen im Internet geworben. Zusätzlich verwendete es irreführend die Bezeichnung „Großhandel“, gab in einigen Fällen Preise ohne Umsatzsteuer an und behauptete auf seinen Internetseiten nicht erzielbare Preisersparnisse von bis zu 90%. Die mit diesen rechtswidrigen Methoden erzielten Gewinne müssen nun herausgegeben werden.

Die Ermittlungen zur Höhe der unrechtmäßig erzielten Gewinne stehen noch aus.

„Auch der alleinige Geschäftsführer David Jähn wurde persönlich in allen Punkten verurteilt.“, sagt Anne-Katrin Wiesemann, Rechtsreferentin von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Er kann sich also nicht hinter der von ihm geführten GmbH verstecken, die sich bereits in Liquidation befindet.

Die Entscheidung zeigt, dass der Betrieb von Abofallen im Internet für die Betreiber nicht ohne Folgen bleiben muss“, so Wiesemann weiter. Die Verbraucherzentrale Sachsen setzt mit der Klage Ansprüche aus einer Abmahnung vom September 2014 durch. Ein Teil davon war bereits in einem Eilverfahren im November 2014 gegen das Chemnitzer Unternehmen und seinen Geschäftsführer entschieden worden.

„Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig“, teilt Wiesemann mit. „Die Verurteilten können innerhalb eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Dresden einlegen.“ Leider müssen Verbraucher nach wie vor ihre möglichen Ansprüche aus Verträgen, denen solche unlautere Geschäftspraktiken zu Grunde liegen, individuell durchsetzen.

Die Herausgabe der Unrechtsgewinne hat laut Gesetz an die Staatskasse -also zugunsten der Allgemeinheit – zu erfolgen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

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