4 Frauen und 23 Kinder? Das nüchterne Zahlenspiel

Autor: Andre Wolf

“Es hat niemand das Recht, auf Kosten anderer seine Lebensgestaltung zu betreiben.” Diese Worte finden sich im Schlussteil des nüchternen Artikels mit dem Titel “4 Frauen, 23 Kinder” auf der Webseite des Deutscher Arbeitgeber Verband e.V..

In diesem Artikel wird unaufgeregt vorgerechnet, welche Kosten eine syrische Familie verursacht (verursachen kann), in der ein Mann gleich 4 Frauen und 23 Kinder hat und zudem nach Deutschland geflohen ist [1]. Der Artikel wurde dort am 03.10. 2016 unter der Rubrik “KLARTEXTFABRIK” veröffentlicht. Die Rubrik Klartextfabrik trägt die Leitlinie:

„Die Klartextfabrik folgt einer Idee
von Gertrud Höhler. In ihr arbeiten alle,
die uns aus dem Ghetto der Political Correctness befreien. Mit Ihnen gewinnen wir die Zukunft.“

Der Artikel und die Berechnung, welche Kosten diese 28 Personen verursachen, basiert auf einer Flüchtlingsfamilie in der Verbandsgemeinde Montabaur. Zu dieser Familie gibt es einen Artikel in der Rhein-Zeitung vom 31. August 2016 mit einer Aktualisierung vom 13. September [2]. Grundsätzlich gilt: JA, diese Familie gibt es! Auch die Rechnung an sich ist rechnerisch nicht falsch.

An dieser Stelle ist es jedoch sehr interessant, die Aufrechnung der Kosten mit der Darstellung der Situation aus dem Artikel der Tageszeitung zu vergleichen, da dieser ein etwas anderes Bild der Unterbringung schildert.

Keine normale Bedarfsgemeinschaft

Die Rhein-Zeitung erörtert deutlich: das ist nicht normal. Behörden und Beteiligte sprechen ebenso davon, dass eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft nach Sozialhilferecht diese Art von Familien nicht vorsieht. So heißt es in dem Artikel der Rhein-Zeitung:

Die Flüchtlinge wurden auf mehrere Kommunen verteilt. Der Mann musste sich entscheiden, mit welcher seiner Frauen er eine Bedarfsgemeinschaft bilden möchte, was innerfamiliäre Konflikte auslöste.

Hier gibt es Differenzen zwischen dem Artikel des “Deutscher Arbeitgeber Verband e.V.” und der Rhein-Zeitung: diese spricht deutlich von einem Modell, welches sehr schwierig sei, jedoch nicht als allgemeingültig zu sehen ist.

Aus der Tatsache, dass die Betreuung der Familie schwierig ist, macht Guido Göbel indes keinen Hehl. Er betont aber auch, dass ein derartig drastischer Fall die Ausnahme darstellt. Eine weitere Großfamilie mit vier Ehefrauen und mehr als 20 Kindern sei ihm zumindest im Westerwaldkreis nicht bekannt.

Ferner wird in dem Artikel der Rhein-Zeitung sehr deutlich, dass die Familie aufgrund ihrer eigenen konservativen Strukturen anfangs große Probleme bei der Betreuung hervorgerufen hat.

Hintergründe

Wir haben bei der Stadt Montabaur angefragt, wie aktuell die Lage um die Familie aussieht und wie in Zukunft der Status als Familie angesehen wird. Hier bestätigte man uns noch einmal deutlich, dass sich der für EINE Frau mit Kindern entscheiden musste und er lebt mit denen in Montabaur als Bedarfsgemeinschaft. Eine andere der Frauen lebt mit Kindern in der Nachbargemeinde, zwei Frauen mit Kindern leben im Bereich Koblenz. Diese gehören NICHT zu der Bedarfsgemeinschaft. Gleichzeitig erkenne man die Mehrfachehe des Mannes nicht an.

Insofern ist das Zahlenspiel des Artikels rein rechnerisch fehlerfrei, inhaltlich jedoch nicht den realen Umstanden korrekt dargestellt. Ferner muss man auch einen kurzen Blick auf die Zahlen werfen, welche in dem Rechenbeispiel verwendet werden: die Rechnung geht davon aus, dass alle Personen einen anerkannten Status bekommen und das volle Sozialleistungspaket als Familie erhalten. Dies scheitert schon allein daran, dass die Familie eben nicht als eine Bedarfsgemeinschaft anerkannt ist. Nach Angaben der Stadt Montabaur reisten die Frauen mit den Kindern jeweils unabhängig von einander nach Deutschlandund eine Zusammenführung fand nicht statt und sei auch nicht geplant.

Trotz Scheitern an der Darstellung muss an dieser Stelle eingeräumt werden, dass die übrigen Personen natürlich NICHT ohne Gelder ausgehen und selbst natürlich auch eine Unterstützung erhalten werden. Diese fließt dann letzten Endes wieder in die Rechnung ein. Daher entstehen natürlich Kosten.

Der Deutscher Arbeitgeber Verband e.V.

Viele Menschen fragen sich nun: wieso schreibt der “Deutsche Arbeitgeber Verband” diese Rechnung? Dabei ist uns aufgefallen: hier könnten “Begrifflichkeiten” den Leser irritieren (so wie anfangs uns auch), denn der Deutsche Arbeitgeber Verband e.V. war für uns in der Mitgliederliste der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände [3] nicht auffindbar. Das machte uns ein wenig stutzig, da es sich bei dem BDA um den großen Spitzenverband der gesamten deutschen Wirtschaft handelt, der die Interessen aller Branchen der privaten gewerblichen Wirtschaft in Deutschland vertritt. Auf eine Anfrage zur Mitgliedschaft im BDA bekamen wir die Mitteilung:

Sehr geehrter Herr Wolf,
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unterhält keinerlei Beziehungen zum Deutschen Arbeitgeber Verband e. V.

Der Deutsche Arbeitgeber Verband e. V. ist insbesondere auch nicht unser Mitglied.
Mit freundlichen Grüßen

Insofern gilt Vorsicht, dass man nicht fälschlicherweise die Aufrechnung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Der Spitzenverband hat nichts mit dem Deutschen Arbeitgeber Verband e.V. zu tun.

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