Isolierung von Kindern bei Corona-Verdacht?

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Autor: Tom Wannenmacher

Isolierung von Kindern bei Corona-Verdacht?
Isolierung von Kindern bei Corona-Verdacht?

Nach einem Bericht der „Neuen Westfälischen“ macht sich aktuell eine Empörungswelle breit!

Gesundheitsämter in mehreren Bundesländern fordern Eltern in der Coronakrise dazu auf, ihre Kinder in häuslicher Quarantäne getrennt von der Familie in einem Raum zu isolieren, wenn ein Corona-Verdacht besteht.

Nach Informationen von nw.de, der Online-Ausgabe der in Bielefeld erscheinenden Tageszeitung „Neue Westfälische“, haben die Gesundheitsämter der Kreise Offenbach und Karlsruhe in einer Anordnung gefordert, es solle keine gemeinsamen Mahlzeiten geben.

Zudem drohten sie Eltern, dass bei Zuwiderhandlung das Kind in einer geschlossenen Einrichtung für die Dauer der Quarantäne untergebracht werde. Bei den Empfängern der Anordnungen handelt es sich um Eltern von Kindern zwischen drei und elf Jahren.

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Nun schlägt der Kinderschutzbund Alarm!

Der Kinderschutzpräsident Heinz Hilgers erklärt;

„Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder, ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt“

Die Pressemeldung dazu lautet:

Angeordnete Isolierung von Kindern mit Corona-Verdacht verletzt Kinderrechte!

Den Kinderschutzbund erreichen aktuell Berichte, dass Gesundheitsämter
die Isolierung von unter Corona-Verdacht stehenden Kindern im eigenen
Haushalt anordnen. Auch sehr junge Kinder sollen demnach getrennt vom
Rest der Familie in ihrem eigenen Zimmer aufhalten. In mindestens
einem Fall, der uns vorliegt, wird der Familie bei Zuwiderhandlung mit
der Herausnahme aus der Familie des 8-jährigen Kindes gedroht.
Hierzu erklärt Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers:

„Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder ohnehin
sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu
isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt. Der Kinderschutzbund empfindet
diese Maßnahmen als unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar. Die Drohung
mit dem scharfen Schwert der Herausnahme und Unterbringung auf einer
Isolierstation, verunsichert zudem Familien nachhaltig. Ganz sicher müssen
Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie getroffen werden. Dies lässt sich
aber auch regeln, indem man den gesamten Haushalt oder doch zumindest noch
ein sorgeberechtigtes Elternteil in die Quarantäne-Maßnahmen einbezieht.
Ich rufe die kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –träger auf, in allen
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dem Kindeswohl und den
Kinderrechten Vorrang einzuräumen.“ (Quelle)

Stellungnahme Kreis Offenbach
Update: 6.8.2020 / 17:42

„Von den erhobenen Einschüchterungsvorwürfen, die „Familien in der Krise“ in ihrer Pressemitteilung vom 29. Juli 2020 gegenüber dem Gesundheitsamt erhebt, distanziert sich der Kreis Offenbach in vollem Umfang. Ein mögliches Zwangsgeld, das im Übrigen das mildeste aller Zwangsmittel darstellt, muss als mögliche Rechtsfolge zunächst angedroht werden, um gegebenenfalls auch festgesetzt werden zu können. Daher ist der entsprechende Absatz in derartigen Schreiben üblich und rechtlich auch notwendig. Das gilt auch für die übrigen Hinweise zu weitergehenden Maßnahmen. Es bezieht sich nur auf die eigentliche Verfügung, also die der Quarantäne.

Familien in der Krise liegt diesbezüglich scheinbar ein Missverständnis vor. Die Quarantäneverfügung beinhaltet, dass das Kind die Wohnung (beziehungsweise das Grundstück, wenn zum Beispiel ein Garten vorhanden ist) nicht verlassen darf und Kontakte zu Besuchern und den Haushaltsmitgliedern auf das notwendigste Minimum beschränken soll. Natürlich dürfen und sollen sich die Eltern weiter vollumfänglich und altersgerecht um das Kind kümmern.

Wie bereits beschrieben, geht es darum, wo möglich und vertretbar, Alternativen im täglichen Umgang miteinander zu finden. Gemeint sind zum Beispiel übermäßige Kontakte zu den Geschwistern – wenn umsetzbar – zu vermeiden. Diesen Umstand erklären die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts auch bei Bedarf während der täglichen Gespräche mit den betroffenen Familien und versuchen so, dahingehend Ängste abzubauen.“
> Hier geht es zur ganzen Stellungnahme

Stellungnahme Landkreis Karlsruhe
Update: 6.8.2020 / 19:23 Uhr

„Kinder in häuslicher Quarantäne getrennt von der Familie in einem kleinen Raum zu isolieren, wenn ein Corona-Verdacht besteht.“

In Baden-Württemberg werden Quarantäneverfügungen grundsätzlich von der jeweils zuständigen Ortspolizeibehörde erlassen, in diesem Fall von der Stadt Bruchsal. Die Verfügung geht in großen Teilen auf eine Musterverfügung des Landratsamtes zurück. Wir haben uns dabei an entsprechenden Vorlagen anderer Landkreise und insbesondere auch am Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes orientiert.

In einer ordnungsrechtlichen Verfügung, die in einer Mehrzahl von Fällen Anwendung findet, können bestimmte individuelle Gegebenheiten nicht umfänglich berücksichtigt werden. Es ist allerdings klar, dass Isolationsmaßnahmen bei Kindern abhängig von Alter, Entwicklungsstand und auch den Bedürfnissen des einzelnen Kindes umgesetzt werden sollten.
> Hier geht es zur ganzen Stellungnahme

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Stellungnahme zur Isolierung von Kindern von „Familien in der Krise“

Reaktion auf die Stellungnahme vom Kreis Offenbach
Stand: 07.08.2020

Wir von Familien in der Krise sind froh, mit unserer Pressemitteilung eine Debatte angestoßen zu haben, wie mit Kindern in Quarantäne umzugehen ist. Leider gerät in der aktuellen Diskussion und Berichterstattung einiges durcheinander, weswegen wir erneut Stellung zu dem Thema beziehen möchten.

Der Kreis Offenbach schreibt in seiner Stellungnahme vom 31.07.2020, dass auf unserer Seite scheinbar ein Missverständnis vorliege und relativiert die in dem Brief beschriebenen Anweisungen. Natürlich freut es uns, dass der Kreis Offenbach scheinbar erkannt hat, dass die gewählten Formulierungen missverständlich sind. Gleichzeitig möchten wir mit dieser Gegendarstellung noch einmal darauf aufmerksam machen, welche Inhalte des Schreibens die betroffenen Familien so stark verunsichert haben.

Konkret geht es um folgende Formulierungen:

“Ihr Kind muss im Haushalt Kontakte zu anderen Haushaltsmitgliedern vermeiden, indem Sie für zeitliche und räumliche Trennung sorgen (keine gemeinsamen Mahlzeiten, Ihr Kind sollte sich möglichst alleine in einem Raum getrennt von den anderen Haushaltsmitgliedern aufhalten).”

Darüber hinaus heißt es:

“Weiterhin machen wir Sie darauf aufmerksam, dass nötigenfalls die zwangsweise Absonderung in einem Krankenhaus angeordnet werden kann.”

Das komplette Schreiben des Gesundheitsamtes Offenbach finden Sie zudem im Anhang.
> Schreiben_Landkreis_Offenbach (PDF)

Wir sind nach wie vor, ebenso wie der Deutsche Kinderschutzbund, der Ansicht, dass diese Anweisungen eine Form psychischer Gewalt darstellen.

Der Kreis Offenbach betont in seiner Stellungnahme vom 31.07.2020, dass Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes bei Bedarf für tägliche Gesprächen während der Quarantäne erreichbar sind, um Ängste abzubauen und dass Eltern sich “vollumfänglich und altersgerecht um das Kind kümmern” sollen und dürfen.

Wir von Familien in der Krise finden es gut, dass zumindest in den Gesprächen die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden, fordern aber Rechtssicherheit für die betroffenen Familien. Die physischen und psychischen Bedürfnisse der Kinder müssen schon bei Erlass des rechtsverbindlichen Verwaltungsaktes im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention stehen und vorrangig berücksichtigt werden.

Wir möchten auch betonen, dass Familien in der Krise die häusliche Quarantäne für ein sinnvolles und angemessenes Mittel hält, um die Ausbreitung des COVID-19 Virus zu verhindern. Wir fordern jedoch eine Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Kindern und eine Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Daher hoffen wir, dass die aktuelle Diskussion den entscheidenden Anstoß für die Gesundheitsämter gibt, Verhältnismäßigkeit zu wahren, indem Kinderrechte und Kinderschutz in die wichtigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz einbezogen und missverständliche Formulierungen korrigiert werden.
> Nachzulesen ist dies auch online auf unserer Homepage.

Quelle: Neue Westfälische
Artikelbild: Shutterstock / Von Halfpoint

 

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