Frankfurt: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Junud al-Sham“

Autor: Claus | ZDDK | MIMIKAMA

Die Bundesanwaltschaft hat heute (8. September 2016) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. August 2016 den 27-jährigen türkischen Staatsangehörigen Özkan C. durch Beamte einer Spezialeinheit der Bundespolizei festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich von Juni bis November 2013 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Junud al-Sham“ (übersetzt: „Die Soldaten Syriens“) beteiligt (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB) und dabei eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet (§ 89a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB) sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKontrG) verstoßen zu haben.

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen Folgendes vorgeworfen:

Spätestens seit Anfang 2013 befasste sich der Beschuldigte gemeinsam mit zwei langjährigen Freunden mit dem Gedanken, sich in Syrien am Bürgerkrieg zu beteiligen. Mitte Juni 2013 setzten die drei ihren Plan in die Tat um und reisten nach Syrien. Der Beschuldigte und einer seiner mitgereisten Freunde schlossen sich nach ihrer Ankunft in Syrien den „Junud al-Sham“ an.

Die beiden ließen sich bei der Vereinigung paramilitärisch ausbilden. Özkan C. erhielt ein Schnellfeuergewehr samt Munition. Im Dezember 2013 kehrte der Beschuldigte über die Türkei nach Deutschland zurück. Sein Freund wechselte Mitte November 2013 zum sogenannten „Islamischen Staat“. Er soll im April 2014 in Syrien verstorben sein.

Özkan C. wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: Generalbundesanwaltschaft (GBA)

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