Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS)

Autor: Claus | ZDDK | MIMIKAMA

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (23. September 2016) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 2016 den 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anil O. bei seiner Rückkehr aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland am Flughafen Düsseldorf durch Beamte der Bundespolizei und des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen wegen des dringenden Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) festnehmen lassen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 129b Abs. 1 StGB).

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen Folgendes vorgeworfen:

Im August 2015 reiste der Beschuldigte von Deutschland über die Türkei nach Syrien. Dort angekommen schloss er sich dem IS an und wurde in einem Ausbildungslager im Umgang mit Waffen unterwiesen. Anschließend erhielt er mindestens ein Schnellfeuergewehr „Kalaschnikow“ und mehrere Handgranaten. Hiermit hielt er sich für den bewaffneten Kampf bereit. Zudem forderte er weitere Personen in Deutschland auf, ebenfalls in das Gebiet des sogenannten „Islamischen Staates“ zu reisen und dort dauerhaft zu leben.

Ende Dezember 2015 entschloss sich der Beschuldigte aus Syrien auszureisen und gelangte Mitte Januar 2016 in die Türkei.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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